9 Dienstleistungen gefunden für "Nachbeurkundung"
Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Hat jemand im Ausland geheiratet, kann beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (das Familienbuch auf Antrag gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr) ... weiter
Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein ... weiter
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das ... weiter
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
Haben Sie als Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland ist das Standesamt des ... weiter
Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beantragen von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Geburt im deutschen Geburtenregister beurkundet werden. weiter
Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen. weiter
Beurkundung einer Geburt im Ausland beantragen
Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen. weiter
Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
Wenn auf einem deutschem Seeschiff ein Kind geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt. weiter
Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von ... weiter
Urkundenanforderung