Amtsgerichte, Betreuungssachen

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Maßgeblich ist die Meldeadresse des zu Betreuenden. Wir bitten Sie, die Eingabe ggf. zu wiederholen. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

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