Bekämpfung der Schwarzarbeit

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Behörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit verschiedenen Aufgaben sind in Hamburg zum einen der Zoll und zum anderen die Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung.
 
Der Zoll ist u.a. zuständig bei
 
illegaler Beschäftigung,
Sozialleistungsbetrug,
außer Acht lassen von sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten,
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz,
Verletzung von steuerlichen Pflichten.
 
Die Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung ist zuständig bei
 
Gewerbeausübung ohne Anzeige oder Reisegewerbekarte,
Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle,
Beauftragung mit Schwarzarbeit.

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