Polizei Hamburg

Stadtjäger

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Inanspruchnahme bei Mardern im Stadtgebiet.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts

(GebOWaffR)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Telefonnummer

+49 40 4286-67601

Öffnungszeiten

Mo 7-16, Di 7-12, Do 7-16 Uhr.

Infos zur Einrichtung

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.

Sämtliche waffen- und jagdrechtlichen Angelegenheiten können auch im schriftlichen Verfahren
bearbeitet werden. Anträge, sowie jagd- und waffenrechtliche Unterlagen können per Post,
E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.

Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde mehrere Monate dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

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