Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Bescheinigung in Steuersachen, Führungszeugnis für Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handelsregisterauszug, Miet- bzw. Kaufvertrag

Zu Beachten

Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

370 EUR bis 470 EUR

Rechtliche Hinweise

Formulare, Services & Links

Links auf hamburg.de

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch