Aufenthalt zum Zweck der Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm

Für das maximal einjährige Arbeiten und Reisen gelten in Deutschland folgende Altersgrenzen für die Teilnahme am Programm: Für Japan, Korea und Neuseeland zwischen 18 und unter 31 Jahren Für Australien zwischen 18 und unter 31 Jahren Für...

Für das maximal einjährige Arbeiten und Reisen gelten in Deutschland folgende Altersgrenzen für die Teilnahme am Programm:

  • Für Japan, Korea und Neuseeland zwischen 18 und unter 31 Jahren
  • Für Australien zwischen 18 und unter 31 Jahren
  • Für Kanada zwischen 18 und unter 36 Jahren

Working-Holiday Abkommen gibt es zwischen Deutschland und Australien, Neuseeland, Japan, der Republik Korea, Taiwan, Hongkong und Chile.

Das Youth-Mobility-Abkommen gibt es zwischen Deutschland und Kanada.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
  • Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Gültigkeit von einem Jahr
  • Nachweis eigener Mittel von mindestens 2000,-  (z.B. durch Kontoauszug)

Zu Beachten

Bei visafreier Einreise kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal ein Jahr erteilt werden.

Es besteht die Möglichkeit bereits im Heimatland ein entsprechendes Visum zu beantragen, das dann gleich für ein Jahr erteilt wird. Dann entfällt eine Vorsprache bei dem Standort für Ausländerangelegenheiten in Deutschland.

Fristen

Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR, über ein Jahr 110 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 18 AufenthG

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