10 Dienstleistungen gefunden für "Uebersetzer"
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer
Sprachmittelnde Personen können sich - bei Vorliegen bestimmter persönlicher und fachlicher Voraussetzungen - für die Tätigkeit bei Gerichten und Behörden allgemein vereidigen lassen. Für die Dolmetschtä ... weiter
Einheitlicher Ansprechpartner BerufsanerkennungAbschrift/Übersetzung mit Vorbeglaubigung/ Apostille 1-2 Dokumente
Wenn Sie ein Original ausgestelltes Verwaltungsdokument mit Unterschrift der Freien- und Hansestadt Hamburg besitzen, können Sie eine Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung (Vorbeglaubigung) beim Amt für Migration erhalten. weiter
Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)Abschrift/Übersetzung mit Vorbeglaubigung/ Apostille 3-4 Dokumente
Wenn Sie ein Original ausgestelltes Verwaltungsdokument mit Unterschrift der Freien- und Hansestadt Hamburg besitzen, können Sie eine Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung (Vorbeglaubigung) beim Amt für Migration erhalten. weiter
Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)Abschrift/Übersetzung mit Vorbeglaubigung/ Apostille ab 5 Dokumente (Nur Abgabe)
Wenn Sie ein Original ausgestelltes Verwaltungsdokument mit Unterschrift der Freien- und Hansestadt Hamburg besitzen, können Sie eine Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung (Vorbeglaubigung) beim Amt für Migration erhalten. weiter
Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Wenn Sie einen ausländischen Berufsabschluss erworben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch das Förderprogramm bei der Finanzierung der Kosten für das Anerkennungsverfahren unterstützt werden. weiter
Zuschuss für Einmalkosten und monatliche Stipendien zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen beantragen
Wenn Sie einen ausländischen Berufsabschluss erworben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch das Förderprogramm bei der Finanzierung der Kosten für das Anerkennungsverfahren unterstützt werden. weiter