Wohnungspflege, Wohnungsmängel, Mindestanforderungen und Instandsetzung
Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Er muss so benutzt werden, dass Bewohner und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt...
Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Er muss so benutzt werden, dass Bewohner und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.
Sind an Wohnraum Arbeiten unterblieben oder unzureichend ausgeführt worden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung des für den Gebrauch zu Wohnzwecken geeigneten Zustands notwendig gewesen wären, so soll die zuständige Behörde anordnen, dass der Verfügungsberechtigte diese Arbeiten nachholt.
Die Anordnung setzt voraus, dass der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Nachweis, dass der Vermieter über die vorhandenen Mängel informiert wurde.
Benötigte Unterlagen
Mietvertrag, vorheriger Schriftwechsel.
Zu Beachten
Eine vorherige telefonische Terminabsprache wird empfohlen.
Fristen
Keine.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine.
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024