Behörde für Inneres und Sport
Beratung für die Initiatorinnen und Initiatoren einer Volksinitiative
Falls Sie eine Beratung zu Ihrer Volksinitiative benötigen, können Sie sich bei der Landesabstimmungsleitung beraten lassen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Keine
Benötigte Unterlagen
Keine
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Für die Beratung können Sie gern (telefonisch oder per E-Mail) einen Termin mit uns vereinbaren.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Bezeichnung: § 1a Volksabstimmungsgesetz (VAbstG)
URL: http://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VoBegGHAV9IVZ
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Beabsichtigte oder angezeigte Volksinitiativen können sich vor der Unterschriftensammlung unabhängig und umfassend zu verfassungs-, haushalts- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und Fragen im Landeswahlamt - als Geschäftsstelle des Landesabstimmungsleiters - beraten lassen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Inneres und Sport
Johanniswall 4 20095 Hamburg
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße
Suchwörter: Volksinitiative Beratung Volksinitiative Beratung Initiatoren Hilfe Volksinitiative
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024