Behörde für Inneres und Sport

Beratung für die Initiatorinnen und Initiatoren einer Volksinitiative

Falls Sie eine Beratung zu Ihrer Volksinitiative benötigen, können Sie sich bei der Landesabstimmungsleitung beraten lassen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Für die Beratung können Sie gern (telefonisch oder per E-Mail) einen Termin mit uns vereinbaren.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: § 1a Volksabstimmungsgesetz (VAbstG)



URL: http://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VoBegGHAV9IVZ

 

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Beabsichtigte oder angezeigte Volksinitiativen können sich vor der Unterschriftensammlung unabhängig und umfassend zu verfassungs-, haushalts- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und Fragen im Landeswahlamt - als Geschäftsstelle des Landesabstimmungsleiters - beraten lassen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Inneres und Sport
Johanniswall 4 20095 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße

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