Anmeldung zur Eheschließung, deutsche Beteiligte

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. Dafür wird von dem Standesamt, in dem die...

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. Dafür wird von dem Standesamt, in dem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist, für das Heiratsstandesamt eine Ermächtigung ausgestellt.

Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist. 

Die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Einer der Verlobten muss im Bezirk gemeldet sein. Lebt das Paar getrennt in verschiedenen Bezirken, kann die Ehe sowohl in dem einen als auch in dem anderen Bezirk angemeldet werden. Die Anmeldung kann von einem der Verlobten in Vertretung vorgenommen werden.

Benötigte Unterlagen

GRUNDSÄTZLICH:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • vollständige, beglaubigte, aktuelle (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate) Abschrift aus dem Geburtenregister
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate / wird oft auch als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet) - diese kann für in Hamburg gemeldete Personen in Verbindung mit der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt erstellt werden.

Wenn nicht von Geburt an deutsch:

  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde. Als Nachweis der Einbürgerung gelten evtl. auch die Einbürgerungsurkunden der Eltern.

Bei Vorehen:

  • Neue Eheurkunde mit Scheidungsvermerk (muss das rechtskräftige Scheidungsdatum und die aktuelle Namensführung beinhalten)
  • Scheidungsurteile der Vorehe mit Bescheinigung der Rechtskraft (nur erforderlich, wenn auf der Eheurkunde KEIN Scheidungsvermerk eingetragen ist).
  • wenn verwitwet, Sterbeurkunde des Ehegatten oder aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und Namensführung

Bei gemeinsamen Kindern:

  • Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder
  • Vaterschaftsanerkennung (wenn in der Geburtsurkunde der Vater nicht aufgeführt ist)
  • Sorgeerklärung zu den gemeinsamen Kindern.

Bei Anmeldung durch einen der Verlobten:

  • Personalausweise oder Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung von beiden Verlobten (auch von dem, der bei der Anmeldung nicht anwesend ist)
  • die ausgefüllte, unterschriebene Beitrittserklärung (s. Link)

Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin der Eheschließung möglich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

67,00 EUR zzgl. Urkunden und evtl. weiteren Gebühren für z.B. Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes oder Eheschließungen an Samstagen.

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