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Psychotherapeutenkammer Hamburg

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Neuropsychologische Therapie (entspricht Klinische Neuropsychologie M-WBO)

Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können approbierte Psychologische Psychotherapeuten und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen neuropsychologischen Weiterbildung mit einer deutschen...

Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können approbierte Psychologische Psychotherapeuten und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen neuropsychologischen Weiterbildung mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Antragstellung an die Psychotherapeutenkammer Hamburg

Benötigte Unterlagen

1. Die Approbation oder Berufserlaubnis
2. ein Identitätsnachweis,
3. eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis,
4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis
5. in Fällen des Absatzes 2 WBO § 16 Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten 5 Jahre
6. in Fällen des Absatzes 3 WBO § 16 zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit
7. für den Fall, dass in anderen Mitgliedstaaten ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die ganz oder teilweise in Drittländern absolviert wurde, Unterlagen darüber, dass
a) die Weiterbildung in der betreffenden Einrichtung von der zuständigen Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates offiziell bescheinigt worden ist,
b) dieser dem entspricht, der verliehen worden wäre, wenn der Weiterbildungsgang vollständig im Ausstellungsmitgliedsstaat absolviert worden wäre, und
c) damit im Hoheitsgebiet des Ausstellungsmitgliedstaates dieselben beruflichen Rechte verliehen werden.

Soweit die unter Nrn. 1 bis 7 genannten Unterlagen und Bescheinigungen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Darüber hinaus s. PTK-Hamburg  WBO § 15 und 16 sowie Abschnitt B

Zu Beachten

Telefonische Anfragen montags bis freitags von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr unter Tel. +49 (0)40 226 226 060 oder per E-Mail an weiterbildung@ptk-hamburg.de.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

4 Monate, längere Bearbeitungsdauer möglich, hängt ab von der Aussagefähigkeit der vorgelegten Unterlagen und des Umfangs der erforderlichen Überprüfung

Gebühren

Gebühren für die Prüfung von Antragsunterlagen gem. der aktuellen Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg

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Adresse und Kontakt

Adresse

Psychotherapeutenkammer Hamburg
Weidestraße 122c 22083 Hamburg

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 226226060

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

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