Beihilfe
Herzlich willkommen bei der Beihilfe für Bedienstete sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Freien und Hansestadt Hamburg
Wir gewähren Beihilfen zu Kosten in Krankheits-, Geburts-, Todes- und Pflegefällen an Bedienstete sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Freien und Hansestadt Hamburg sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige und Hinterbliebene im Rahmen der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO).
Unsere Leistungen
Zentrum für PersonaldiensteEine Beihilfe im Rahmen der HmbBeihVO ist eine unterstützende Fürsorgeleistung des Dienstherrn zum teilweisen Ausgleich der im Krankheits-, Geburts-, Todes- und Pflegefall entstandenen Aufwendungen »
Gesetzliche Grundlagen
Zentrum für PersonaldiensteDie Rechtsgrundlage bildet die HmbBeihVO. »
Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale (KDP)
Zentrum für PersonaldiensteBestätigung der Rechtmäßigkeit der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschalen gemäß § 17a Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 14. Juli 2010. »
Kontakt und Service - Zuständigkeitsfinder
Zentrum für PersonaldiensteHier finden Sie - neben Sprechzeiten und Anschrift - die für Sie zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter, wenn Sie telefonische Anfragen haben. »
Formulare, Merkblätter und Informationen
Zentrum für PersonaldiensteHier finden Sie die wichtigsten Formulare, Merkblätter und Informationen zum Download. »
Änderungen im Beihilferecht
Zentrum für PersonaldiensteHier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Beihilferecht. »
Übergangsregelung bei studierenden Kindern
Zentrum für PersonaldiensteDurch das Steueränderungsgesetz 2007 wurde ab dem 1. Januar 2007 im Einkommensteuergesetz (EStG) und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld für studierende Kinder vom 27. auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. »


