Überwachung der Wasserqualität
Wasserproben
Während der Badesaison werden die ausgewiesenen Badegewässer monatlich, im Bedarfsfall auch häufiger, untersucht.
Hierzu werden von den Bezirken an den Badestellen Wasserproben entnommen. Zuständig ist jeweils der Bezirk, in dem sich das Badegewässer befindet.
Die Wasserproben werden im Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz analysiert und die Untersuchungsergebnisse werden den Bezirken und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) übermittelt.
Der zuständige Bezirk entscheidet dann über ein gegebenenfalls erforderliches Badeverbot (siehe unten), die BSU veröffentlicht die Analyseergebnisse im Internet.
Für eine gleichmäßige Auslastung des Labors werden nicht alle Badegewässer gleichzeitig beprobt, sondern jede Woche wird ein Teil der Hamburger Badegewässer untersucht.
Untersuchungsumfang
Probenahme für Untersuchung der Badegewässerqualität
(BSG/HU)
Bei der Probenahme am Gewässer werden vor Ort die Parameter Sichttiefe, pH-Wert und Temperatur gemessen.
Bei Bedarf sind die Wasserproben auch auf chemische Parameter, Cyanobakterien (Blaualgen), Zerkarien oder sonstige Einflüsse zu untersuchen.
Informationen zu Zerkarien finden Sie in dem Beitrag Zerkarien.
Massenhaftes Auftreten von Blaualgen kann besonders die Gesundheit von Kleinkindern gefährden. So können nach dem Kontakt mit Blaualgen zum Beispiel Hautausschlag, Übelkeit, Erbrechen oder gerötete Augen bis hin zur Bindehautentzündung auftreten. Ursache hierfür sind von den Blaualgen gebildete Wirkstoffe, die so genannten Cyanotoxine.
Nachuntersuchung
Wird an einer Badestelle eine Überschreitung des Grenzwertes für Escherichia coli (1.800 KBE/100 ml) oder für Intestinale Enterokokken (700 KBE/100 ml) festgestellt, erfolgt unverzüglich eine erneute Beprobung der Badestelle (Nachuntersuchung).
Badeverbot
Wird bei einer Nachuntersuchung die Überschreitung eines Grenzwertes bestätigt, muss der zuständige Bezirk für die Badestelle ein Badeverbot verhängen. Das Badeverbot bleibt bestehen, bis durch weitere Untersuchungen eine Besserung der Situation nachgewiesen wird.
Auch wenn die Gesundheit der Badenden aus anderen Gründen gefährdet ist, wird ein Badeverbot ausgesprochen. Beispielsweise würde das massive Auftreten von Blaualgen zur Sperrung einer Badestelle führen.
Ein Badeverbot wird am Gewässer durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht und im Internet bekannt gegeben.

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