Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Hamburg
(FHH)
Die Beratung ist in der Regel kostenpflichtig. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen oder nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um die Beratung zu bezahlen, können Sie beantragen, dass die Stadt nach Paragraph 11 (5) Sozialgesetzbuch XII für Ihre Beratungskosten aufkommt (siehe auch Kosten der Beratung).
Hierfür müssen Sie sich ausschließlich an die Schuldnerberatungsstellen wenden, die im Auftrag der Stadt die Beratung nach Paragraph 11 (5) Sozialgesetzbuch XII durchführen.
- Schuldnerberatungsstellen nach § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII ( Kosten können übernommen werden)
- Anerkannte Beratungsstellen nach § 305 Insolvenzordnung
Notfallsprechstunden Die Notfallsprechstunden richten sich an Bürger mit akuten Schuldenproblemen. Die Inanspruchnahme kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn eine Kontopfändung bzw. Lohnpfändung ansteht oder sich der Gerichtsvollzieher angekündigt hat. Bei der Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle wird die Notlage geprüft - ggf. werden umgehend erste Maßnahmen in die Wege geleitet. Die Notfallberatung ist kostenfrei. Hier finden Sie eine Übersicht der Notfallsprechzeiten (PDF, 30 KB). |

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