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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Hamburg

Hier finden Sie alle von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz nach Paragraph 305 Insolvenzordnung anerkannten Beratungsstellen.

Frau mit Telefon

(FHH)

Diese Anerkennung ist wichtig, weil nur solche Beratungsstellen die erforderliche Bescheinigung über die Durchführung des außergerichtlichen Verbraucherinsolvenz- verfahrens ausstellen können.

Die Beratung ist in der Regel kostenpflichtig. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen oder nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um die Beratung zu bezahlen, können Sie beantragen, dass die Stadt nach Paragraph 11 (5) Sozialgesetzbuch XII für Ihre Beratungskosten aufkommt (siehe auch Kosten der Beratung).

Hierfür müssen Sie sich ausschließlich an die Schuldnerberatungsstellen wenden, die im Auftrag der Stadt die Beratung nach Paragraph 11 (5) Sozialgesetzbuch XII durchführen.

Notfallsprechstunden

Die Notfallsprechstunden richten sich an Bürger mit akuten Schuldenproblemen. Die Inanspruchnahme kann zum Beispiel  sinnvoll sein, wenn eine Kontopfändung bzw. Lohnpfändung ansteht oder sich der Gerichtsvollzieher angekündigt hat. Bei der Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle wird die Notlage geprüft - ggf. werden umgehend erste Maßnahmen in die Wege geleitet. Die Notfallberatung ist kostenfrei.

Hier finden Sie eine Übersicht der Notfallsprechzeiten (PDF, 30 KB).