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Rat und Hilfe Schuldnerberatungsstellen in Hamburg

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Öffentlich geförderte Schuldnerberatungsstellen nach Paragraph 11 Absatz 5 Sozialgesetzbuch XII und Paragraph 16a Nr. 2 Sozialgesetzbuch II

Schuldnerberatungsstellen in Hamburg

Diese Einrichtungen bieten umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Darüber hinaus helfen sie als anerkannte Stellen nach Paragraph 305 der Insolvenzordnung (InsO) bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Kosten

Eine Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt ist möglich.

Anmeldung zur Beratung

Selbständige und ehemals Selbständige bitten wir, den Fragebogen (PDF, 395 KB) vor einer Erstberatung auszufüllen und an die entsprechende Schuldnerberatungsstelle zu senden.

Die Anmeldezeiten finden Sie auf den Internetseiten der Beratungsstellen (siehe unten) oder in der Übersicht der Anmeldezeiten (PDF, 19 KB).

Nähere Informationen zur aktuellen Erreichbarkeit finden Sie auch auf den Internetseiten der einzelnen Beratungsstellen.

Offene Kurz- und Notfallsprechstunde

Die Offenen Kurz- und Notfallsprechstunden richten sich an Bürger mit akuten Schuldenproblemen und bieten eine zeitlich begrenzte Kurzberatung. Die Inanspruchnahme kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn eine Kontopfändung bzw. Lohnpfändung ansteht oder sich der Gerichtsvollzieher angekündigt hat. Bei der Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle erhalten Sie Unterstützung und es werden ggf. umgehend erste Maßnahmen in die Wege geleitet. Das Angebot ist kostenfrei.

Hier finden Sie eine Übersicht der Sprechzeiten zur Offenen Kurz- und Notfallsprechstunde (PDF, 120 KB).

Aktuell: Härtefallfonds Energiesperren abwenden 

Bei einer angekündigten oder bereits eingetretenen Energiesperre können hilfesuchende Personen mit einem niedrigen Einkommen und einem geringen Vermögen, bei denen die gesetzlichen sozialen Sicherungssysteme nicht greifen, durch Leistungen aus einem Härtefallfonds der Freien und Hansestadt Hamburg eine finanzielle Unterstützung erhalten. Dieser Fonds sieht vor, dass in solchen Härtefällen die Energieschulden einmalig erlassen werden können, um die Energiesperre zu verhindern beziehungsweise aufzuheben.

Die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen sind ab dem 1. Dezember 2022 beauftragt, die Voraussetzungen für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu prüfen. Weitere Informationen zum Härtefallfonds und den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter www.hamburg.de/haertefallfonds

Beratungsstellen

afg worknet Schuldnerberatung gGmbH
Neue Große Bergstraße 20, 22767 Hamburg
Tel. (040) 20 94 75 - 60

afg worknet Schuldnerberatung gGmbH
Schuldnerberatung
Bahrenfelder Kirchenweg 69, 22761 Hamburg
Tel. (040) 8 55 04 66-77

AWO AQtivus
Schuldnerberatung / Lebenslagenberatung Harburg
Amalienstr. 5, 1. Stock, 21073 Hamburg
Tel.: (040) 540 90 49-30 

Deutsches Rotes Kreuz Hamburg 
Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbH
Schuldner- und Insolvenzberatung
Behrmannplatz 3, 22529 Hamburg
Tel. (040) 554 20-121

Diakonisches Werk
Schuldnerberatung Altona
Königstr. 54, 22767 Hamburg
Tel. (040) 30 620 385

Diakonisches Werk
Schuldnerberatung Barmbek
Wohldorfer Straße 7, 22081 Hamburg
Tel. (040) 30 620 390

Diakonisches Werk
Schuldnerberatung Hamm
Horner Weg 19, 20535 Hamburg
Tel. (040) 30 620 470

hamburger arbeit GmbH
Schuldnerberatung
Hammer Steindamm 44, 22089 Hamburg
Tel. (040) 428 68 4444

hamburger arbeit GmbH
Schuldnerberatung Bergedorf
Sander Markt 12, 21031 Hamburg
Tel. (040) 42868 4455

Schuldenhilfe Sofort e.V.
Schuldenhilfe Neugraben-Fischbek
Stremelkamp 13, 21149 Hamburg
Tel: (040) 70 12 10-24

Verbraucherzentrale Hamburg
Schuldnerberatung
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Tel. (040) 2 48 32-0 oder 2 48 32-109

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