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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Berufliche Weiterbildung

Wer sich heute beruflich weiterbildet, verbessert die eigenen Chancen, insbesondere angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs in vielen Wirtschaftsbereichen. Der Staat leistet finanzielle Unterstützung.

 

Aufstiegsfortbildung

AFBG / BMBF
Bundesministerium für Bildung und Forschung »
Förderungsmöglichkeiten

1. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

2. Maßnahmen zum Ausgleich von wesentlichen Unterschieden zwischen im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und in Deutschland geregelten Berufsqualifikationen (z.B. Anpassungslehrgänge), die im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt wurden (Anerkennung).

 

Anerkennung - Beruf

Zentrale Anlaufstelle Anerkennung / Behörde für Schule und Berufsbildung
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA). »
Staatliche Förderungen können ggf. als Kann-Leistungen nach SGB II oder SGB III sowie durch das Stipendienprogramm für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse der Stadt Hamburg anerkannt werden. Beratungsstelle ist die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA).

3. Weitere Förderangebote beruflicher Weiterbildung wie z. B. Anpassungsfortbildung oder Umschulung sind Angebote der Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter team.arbeit.hamburg und dort abrufbar.

4. Steuerbefreiungen für Bildungsanbieter

Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung gewährt der Gesetzgeber auf Antrag Umsatz- und Grundsteuerbefreiungen für Bildungsleistungen.

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