Berufliche Weiterbildung
1. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
2. Maßnahmen zum Ausgleich von wesentlichen Unterschieden zwischen im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und in Deutschland geregelten Berufsqualifikationen (z.B. Anpassungslehrgänge), die im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt wurden (Anerkennung).
3. Weitere Förderangebote beruflicher Weiterbildung wie z. B. Anpassungsfortbildung oder Umschulung sind Angebote der Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter team.arbeit.hamburg und dort abrufbar.
4. Steuerbefreiungen für Bildungsanbieter
Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung gewährt der Gesetzgeber auf Antrag Umsatz- und Grundsteuerbefreiungen für Bildungsleistungen.



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