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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Duale Berufsausbildung in Hamburg

Die duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz vermittelt die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang.

Voraussetzung für eine Berufsausbildung in diesem Sinne ist ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Die zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort des Ausbildungsbetriebes. Findet der praktische Teil der Ausbildung in einem Hamburger Betrieb statt, so wird der schulische Teil an einer Hamburger beruflichen Schule vermittelt.

Für Jugendliche, die aufgrund fehlender Kompetenzen, eines fehlenden Hauptschulabschlusses oder aufgrund anderer Schwierigkeiten bisher keinen Ausbildungsplatz finden konnten, bietet die geförderte Berufsausbildung die Möglichkeit, in eine trägergestützte Berufsausbildung einzutreten.

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