Berufsbetreuer
Themen Übersicht
Als geeignet werden im allgemeinen Personen mit juristischen, sozialen und helfenden Berufen angesehen. Sie verfügen über besondere Kenntnisse in den Bereichen Sozialpädagogik, Psychiatrie, Psychologie, Medizin, Behinderung aber auch im Bereich des Rechts (Betreuungsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht etc.).
Wie der ehrenamtliche Betreuer hat auch der Berufsbetreuer die Aufgabe, im Rahmen der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche des Betroffenen für ihn zu handeln
Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach der Qualifikation des Betreuers. Die abrechenbaren Stunden sind pauschaliert. Die Pauschale richtet sich nach der Dauer der Betreuung und dem Aufenthaltsstatus des Betreuten. Die Vergütung wird durch das Betreuungsgericht festgesetzt. Bei mittellosen betreuten Menschen zahlt die Justizkasse die Vergütung.
Wann und wie wird ein Berufsbetreuer bestellt?
Die Berufsbetreuer werden nur bestellt, wenn kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht und wenn im Hinblick auf die zu erwartenden Schwierigkeiten besondere professionelle Kompetenzen gefordert sind.
Bei der erstmaligen Bestellung eines Berufsbetreuers unterstützen die Betreuungsstellen die Betreuungsgerichte bei der Feststellung der berufsmäßigen Betreuertätigkeit nach § 1 (1) Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz. Eine Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn (in absehbarer Zeit) mehr als 10 Betreuungen geführt werden. Außerdem sollen die Betreuungsstellen bei erstmaliger Bestellung den Betreuer zur Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis aufforden.
Für den Betreuervorschlag gem. § 1897 (1) BGB stellen die Betreuungsstellen auf den vorgeschlagenen oder bereits gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis und die erforderliche persönliche Betreuung durch den Betreuer ab.
Die in § 1901 BGB gestellten Anforderungen an die Beachtung der Wünsche und des Wohls des Betreuten sowie an die Förderung seiner Selbstständigkeit werden beachtet.
Die Betreuungsstellen berücksichtigen außerdem die persönlichen Voraussetzungen des Betreuers:
· die für die Betreuung nutzbare Ausbildung
· berufliche Erfahrungen und Kenntnisse
· regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und deren Nachweis
· organisatorische Voraussetzungen (z.B. Erreichbarkeit, Büroorganisation, Vertretungsregelungen).
Auch der berufliche Betreuer wird immer für den Einzelfall vorgeschlagen. Eine allgemeine Ernennung zum Berufsbetreuer durch die Betreuungsstellen oder das Gericht sehen die gesetzlichen Regelungen nicht vor.
Kontakt und Informationen
An der Berufsbetreuertätigkeit Interessierte können sich an die Fachstelle Berufsbetreuung des Fachamtes für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz wenden.
Es ist empfehlenswert, aussagefähige Unterlagen zum Lebenslauf, Nachweise über Ausbildung und Berufstätigkeit sowie zu den eigenen Vorstellungen und Perspektiven der beruflichen Betreuertätigkeit vorzulegen. Neben Aussagen über Fach- und Methodenkenntnissen und den eigenen Fortbildungsinteressen sind Informationen über die vorgesehene Büroorganisation, Erreichbarkeit, Vernetzung und Vertretung bei Abwesenheit sowie zeitlicher Umfang, Anzahl der Betreuungen sowie Zielgruppen der angestrebten Tätigkeit bedeutsam. Anhand des hier hinterlegten Vordrucks Fragen zur Person wird die Vollständigkeit der Angaben unterstützt.
Soweit sich das Interesse an einer Tätigkeit bestätigt und aufgrund der beruflichen Qualifikation und der persönlichen Voraussetzungen ein Vorschlag als Berufsbetreuer grundsätzlich in Betracht kommt, können in einem persönlichen Gespräch die vorgelegte Unterlagen und die dargelegten Vorstellung zur beruflichen Tätigkeit zur Klärung der weiteren Perspektive ausgewertet werden.
Kontakt:
Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgetz
Betreuungsstelle Nord
Johanna von Renner
Winterhuder Weg 31, 22085 Hamburg
Einführung und Fortbildung
Neue Berufsbetreuer sollen eine Einführung in die berufliche Tätigkeit eines Betreuers vor Beginn nachweisen. Erfahrungsgemäß werden umfassende Kenntnisse und Handlungskompetenzen in folgenden Bereichen erforderlich: Sozial- und Zivilrecht, Soziale Sicherung, somatische und psychische Kranlkheitsbilder, Behinderungen, Sucht- und Alterserkrankungen, psychosoziales Versorgungsnetz und Migration.
Zu diesen Themenbereichen sind während der Tätigkeit als Berufsbetreuer regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen.
Das Fachamt bietet zentral für Hamburg Einführungsveranstaltungen für die Tätigkeit als Berufsbetreuer und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zu betreuungsrelevanten Themen an.
Fortbildungen für Hamburger Berufsbetreuer
Weitere Angebote finden Sie bei folgende Anbietern (Diese Aufzählung ist nicht vollständig):
| Name | Ort | Internet |
ZukunftsWerkstatt Generationen e.V. | Hamburg | |
| Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung des BdB | Hamburg | |
Betreuer/innen Weiterbildung | Münster | |
FBB Fortbildungen für Betreuerinnen und Betreuer | Nürnberg | |
Hochschule für Wirtschaft und Recht | Berlin | |
IFB-Institut | Werdum | |
Institution für Recht und Ökonomie des Betreuungswesens | Berlin | |
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg | Stuttgart | |
Steinbeis- Transfer-Institut Berlin | Berlin | |
Weinsberger Forum | Weinsberg | |
AG Reha |
Beratung und Unterstützung
Auf Wunsch beraten und unterstützen die Betreuungsstellen Berufsbetreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Um die Beratung und Unterstützung in einen kontinuierlichen Rahmen zu stellen, empfehlen die Betreuungsstellen, dass der Berufsbetreuer seinen Arbeitsschwerpunkt in dem dezentralen Zuständigkeitsbereich einer Betreuungsstelle hat. Hiermit ist die Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter der Betreuungsstelle als festem Ansprechpartner verbunden.
Die Beratung kann auch in Situationen erfolgen, in denen durch besondere berufliche oder private Belastungssituationen die Ausübung der Betreuertätigkeit (zeitweilig) beeinflusst ist. Die Betreuungsstellen beraten über entlastende Maßnahmen.
Information durch die Berufsbetreuer
In der Zusammenarbeit sind die Betreuungsstellen darauf angewiesen, dass Berufsbetreuer sie über ihre persönlichen Voraussetzungen (z.B. Änderungen ihrer organisatorischen Voraussetzungen, Teilnahme an Fortbildungen und Beratungsangeboten, eigene Vorstellungen zur beruflichen Entwicklung und Übernahme weiterer Betreuungen) informieren.
So wird es den Betreuungsstellen möglich, das Interesse an der Übernahme von Betreuungen und neu erworbene Fähigkeiten des Betreuers zu berücksichtigen.
Um über mögliche Interessenskollisionen beraten zu können, sollen Berufsbetreuer, den Betreuungsstellen die Übernahme weiterer betreuungsnaher Tätigkeitsfelder anzuzeigen (z.B. Mitarbeit in einem Pflegedienst, therapeutische Angebote, Schuldnerberatung).
Mitteilungen der Berufsbetreuer gem. § 10 VBVG
Die Betreuungsstellen nehmen die gesetzlich vorgeschriebenen kalenderjährlichen Mitteilungen der Berufsbetreuer entgegen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in Hamburg haben. Zum 31. März werden für den Schluss des vorangegangenen Kalenderjahres die Zahl der geführten Betreuungen (aufgeschlüsselt nach Betreuten in einem Heim oder außerhalb eines Heims) und der für die Führung von Betreuungen im Kalenderjahr erhaltene Geldbetrag mitgeteilt. Auf Anfrage werden diese Informationen den Gerichten mitgeteilt.
Berufsverbände
Berufsbetreuer haben sich in zwei Berufsverbänden organisiert. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/-Innen (BdB) und der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V (BVfB e.V) informieren und beraten zu fachlichen und berufsständischen Fragen.
Veröffentlichungen
Das Bezirksamt Altona als örtliche Betreuungsbehörde bietet in Zusammenarbeit mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz interessierten Betreuern mit einer Reihe von Schriften die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu vertiefen. Mehr...
Weitere Informationen: Linksammlung
Hinweise auf nützliche Infos zur Rechtlichen Betreuung enthält unsere Linksammlung
Mustergliederung zur Berichterstattung
Berufsbetreuer müssen über ihre Arbeit für den Betroffenen gegenüber dem Betreuungsgericht regelmäßig dem Gericht gegenüber darlegen. Dies erfolgt in Form eines Jahresberichts.
Für die Berichtsform wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsgesetz eine Mustergliederung als Empfehlung erarbeitet. An der Empfehlung haben Hamburger Rechtspfleger, Berufs- und Vereinsbetreuer und Vertreter der Betreuungsbehörde mitgewirkt.
Die Hamburger Mustergliederung zur Berichterstattung von Berufsbetreuern gegenüber dem Betreuungsgericht enthält wesentliche Elemente eines aussagekräftigen Berichtes über den Verlauf der Betreuung. Sie soll auch dabei helfen, den Betreuungsverlauf zu reflektieren und die weitere Betreuung zu planen.

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