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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Jugendliche mit Förderbedarf

Mit den Programmen für benachteiligte Jugendliche mit Förderbedarf

fördert die Behörde für Schule und Berufsbildung folgende Formen der trägergestützten Ausbildung:

  • Die Jugendlichen absolvieren den ersten Teil der Ausbildung in den Werkstätten/Lernbüros des Trägers und werden, abhängig von Leistungsstand und Betriebsreife, in betriebliche Ausbildung übergeleitet.
  • Die Teilnehmenden münden direkt in betriebliche Ausbildung (vom ersten Tag an) und werden vom Träger durch Förderunterricht, sozialpädagogische Begleitung und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung unterstützt.

Ziel aller Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen dieser Programme ist die Überleitung in betriebliche Ausbildung, das Bestehen der Abschlussprüfung und die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die Hamburger Beratungsstellen beraten und vermitteln in passende Angebote. Weitere ausführliche Informationen zu den Fördermaßnahmen sowie zu den freien Plätzen, Teilnahmebedingungen, Fördermöglichkeiten und Adressen usw. bietet der Hamburger Berufsbildungsatlas.

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