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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Bestandssicherung und Überleitung vorhandener Fördergebiete

Zur Bestandsicherung und Überleitung vorhandener Fördergebiete der Stadterneuerung wurde eine spezifische Vorgehensweise vom Senat beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden 24 Gebiete identifiziert, in denen eine bilanzierende Evaluation durch externe Gut-achter stattfand. Fünf Gebiete sind für eine „direkte Überleitung“ vorgesehen und für zwei Gebiete soll die Überleitung in RISE nach einem „Zwischenbericht für den Entwicklungsraum Billstedt/ Horn“ zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Überleitung von 29 Gebieten in die Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)

(BSU)

Nach vereinbarten Fahrplänen werden 29 in alter Programmatik gestartete Verfahren innerhalb eines Jahres in integrierten Konzepten weiterentwickelt. Und die laufenden Förderprozesse werden insbesondere hinsichtlich der Bündelung von Ressourcen verbessert.

Den Richtungsentscheidungen der Senatskommission lagen Expertisen von drei Gutachterteams zu Grunde. (à Link zu Downloads)

Für die einzelnen Gebiete sind mit den Richtungsentscheidungen unterschiedliche Optionen verbunden. Zum Beispiel werden in sechs Gebieten – darunter im Südlichen Reiherstiegviertel - nur geringere konzeptionelle Nachbesserungen erforderlich. Während für andere Gebiete, deren Förderung nach bisheriger Planung absehbar endet, nun eine Neuaufnahme in die Förderprogrammatik von RISE in Frage kommt. Dazu gehören zum Beispiel die Gebiete Osdorfer Born und Neuwiedenthal. Auf dieser Grundlage können die verantwortlichen Bezirksämter die Arbeit an der Konkretisierung in ihren gebietsbezogenen Förderkonzepten aufnehmen. Dabei kommt es auch darauf an, dass die verschiedenen Fachpolitiken sich noch stärker in die Unterstützung der belasteten Gebiete einbringen.