Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
(Foto: © DAK)
Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlichen Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens
(das sind zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch das Gesundheitsamt beglaubigten Bescheinigung erfolgen.
Die Gebühr beträgt : 6 Euro

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