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Arbeitszeugnis Formulierungen Stets zu unserer vollen Zufriedenheit

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„Zur vollsten Zufriedenheit“ – so oder so ähnlich sollte es am besten in Ihrem Arbeitszeugnis heißen. Oft sind es gerade die vermeintlichen Stilblüten, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt mitbestimmen. 

Arbeitszeugnis Formulierungen Die meisten sprachlichen Formulierungen in Arbeitszeugnissen würden eine Stilkritik nicht unbeschadet überstehen. Dabei übernehmen die mitunter recht ausgefallenen Formulierungen eine gewichtige Aufgabe. 

Arbeitszeugnis Formulierungen

Bewertungen im Arbeitszeugnis

Sie halten Ihr Arbeitszeugnis in den Händen und wundern sich über die hölzern anmutende Sprache und die eine oder andere geradezu unsinnige Formulierung? Seien Sie beruhigt. Die verklausulierte Zeugnissprache in Arbeitszeugnissen folgt ihren eigenen Regeln. Zu Ihrem Nachteil muss dies nicht unbedingt sein: Achtzig Prozent der Arbeitszeugnisse haben die Benotung „sehr gut“ oder „gut“. Die Chancen stehen also gut, dass Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis zufrieden sein können!

Dass die Zeugnissprache in Arbeitszeugnissen grammatikalisch unsinnige Formulierungen wie „vollste Zufriedenheit“ gebiert, begründet sich in einer kuriosen Ausgangssituation: zum einen kennt die Zeugnissprache in Arbeitszeugnissen keine Noten, sondern nur sprachliche Umschreibungen; zum anderen sind die Arbeitgeber angewiesen, keine Formulierungen im Arbeitszeugnis zu benutzen, die das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers behindern. Wie also die Leistung eines Arbeitnehmers angemessen beurteilen? Ohne Noten oder negative Formulierungen?

Die Zeugnissprache hat dieses Dilemma – sprachlich alles andere als formvollendet! – dergestalt gelöst, dass mit Abstufungen von Lob gearbeitet wird. Zum Beispiel:

Note „sehr gut“ =„zur vollsten Zufriedenheit“
Note „gut“ = „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
Note „befriedigend“ = „zu unserer vollen Zufriedenheit“
Note „ausreichend“ = „zu unserer Zufriedenheit“
Note „mangelhaft“ = „weitestgehend zu unserer Zufriedenheit“
Note „unzureichend“ = „hat sich bemüht, (…) zu unserer Zufriedenheit auszuführen“

Oder:

Note „sehr gut“ = „in jeder Hinsicht und allerbester Weise unseren Erwartungen entsprochen“
Note „gut“ = „in jeder Hinsicht und bester Weise unseren Erwartungen entsprochen“
Note „befriedigend“ = „in jeder Hinsicht unseren Erwartungen entsprochen“
Note „mangelhaft“ = „hat unseren Erwartungen entsprochen“

Wenn es zum Ende des Arbeitszeugnisses um die Gesamtnote geht, werden Sie mit großer Gewissheit sprachliche Formulierungen vorfinden, die sich auf die eine oder andere Weise an allgemein bekannten Benotungsstandards orientieren. Der Zeugnisverfasser stellt mit diesem Vorgehen sicher, dass Dritte die sprachliche Formulierung problemlos als die Note entziffern können, die gemeint ist.

TIPP: Falls Sie Ihr Arbeitszeugnis vorformulieren möchten, nehmen Sie bitte Abstand von sprachlichen Eigenkreationen. Diese sind vielleicht grammatikalisch stimmig und stilistisch hochwertig, aber für Dritte nicht verlässlich zu interpretieren. Im schlimmsten Fall fällt Ihre Benotung schlechter aus als Sie beabsichtigt haben.

Die beste Schlussformulierung 

Eine weitere Passage, auf die Sie Ihr Augenmerk richten sollten, ist die Schlussformel Ihres Zeugnisses. Es gibt Personalentscheider, die die Lektüre eines Arbeitszeugnisses mit der Schlusspassage beginnen, weil hier die Quintessenz der Bewertung des Arbeitnehmers – Kernkompetenzen und Verhalten – in auf den ersten Blick unbedarften Worten zum Ausdruck gebracht wird. Auch hier wird mit Abstufungen gearbeitet. Zum Beispiel:

Note „sehr gut“ = „Wir wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“
Note „gut“ = „Wir wünschen für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.“
Note „befriedigend“ = „Wir wünschen für die Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.“
Note „ausreichend“= „Wir wünschen ihm persönlich alles Gute.“
Note „mangelhaft“ bzw. „unzureichend“ = Schlussformel fehlt

Bei der Nennung des Grundes für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht in ähnlicher Weise die verklausulierte Vermittlung von Informationen im Mittelpunkt: 

„Er verlässt uns auf eigenen Wunsch.“ – Kündigung durch den Arbeitnehmer

„Er schied im beiderseitigen Einvernehmen aus.“ – Kündigung durch den Arbeitgeber
„Er schied im besten beiderseitigen Einvernehmen aus.“ – einvernehmliche Aufhebung

Werden keine Angaben zum Grund des Auseinandergehens genannt, handelt es sich um eine fristlose Kündigung. Es kommt also nicht nur auf die Feinheiten in der sprachlichen Formulierung, sondern auch auf Auslassungen innerhalb des standardisierten Aufbau eines Arbeitszeugnisses an. Auch deswegen sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis als erstes auf Vollständigkeit der Angaben überprüfen

Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Die Gewerbeordnung untersagt dem Zeugnisverfasser die Verwendung von Codewörtern und Codezeichen in Arbeitszeugnissen als „sachfremde Mittel“. Wenn umgangssprachlich von einem „Geheimcode“ der Arbeitgeber gesprochen wird, sind meist Techniken gemeint, mit denen negative Informationen – ins Positive gekehrt – ihren Weg ins Zeugnis finden.

In der Allgemeinheit am bekanntesten sind Verfahren, die mit Andeutungen operieren oder „verneinte Gegenteile“ konstruieren. Auf den ersten Blick positiv klingende Formulierungen verkehren sich unter den Bedingungen eines Arbeitszeugnisses ins unrühmliche Gegenteil. Zum Beispiel:

„Sie war sehr tüchtig und in der Lage, die eigene Meinung zu vertreten.“ – Sie ist von sich sehr eingenommen und verträgt keine sachliche Kritik.
„Er war Anforderungen und Belastungen gewachsen.“ – Er verliert bei Stress die Nerven.

Oder:

„Er erzielte einen nicht unerheblichen Umsatz.“ – Er erzielte keinen besonders hohen Umsatz.
„Sie war nicht uninteressiert.“ – Sie war desinteressiert.

Andere Techniken wie Auslassungen und Entwertungen sind weniger offensichtlich. Wenn z. B. im Arbeitszeugnis einer Sekretärin keine Aussage zu selbständigem Arbeiten zu finden ist, diese Kompetenz für das Tätigkeitsfeld einer Sekretärin aber essentiell ist, ist diese Auslassung für den geübten Leser geradezu ohrenbetäubend beredt. Bei der Entwertung werden eine Selbständigkeit oder eine Kleinigkeit besonders hervorgehoben und damit andere Sachverhalte entwertet. Die Leistungen eines Außendienstmitarbeiters können so gut nicht sein, wenn sein gepflegtes Äußeres – eine Selbstverständlichkeit im Außendienst – im Arbeitszeugnis besonders gewürdigt wird!

Welche Formulierungen "Geheimcode" sind und unter das entsprechende Verbot fallen, ist aus der Gesamtheit des Zeugnisses zu bestimmen. Nicht jede positive Formulierung entpuppt sich als ihr Gegenteil und nicht jedes Lob hat einen schalen Nachgeschmack. Erst in der Zusammenschau der einzelnen Formulierungen zeigt sich die Ausrichtung des Zeugnisses oder der einen oder anderen „merkwürdigen“ Formulierung.

Lesen Sie am besten Ihr Arbeitszeugnis aufmerksam auf Vollständigkeit und Richtigkeit durch und achten Sie auf eine Anhäufung von Codewörtern und Codezeichen. Erst dann ist ein besonderes Augenmerk auf alle anderen Formulierungen zu richten. Eine einzelne mehrdeutige Formulierung hat sich vielleicht unbeabsichtigt durch die Unwissenheit des Zeugnisverfassers in den Zeugnistext eingeschlichen und gibt in der Regel noch keinen Anlass zur Besorgnis. 

TIPP: Ziehen Sie, wenn die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Ihr Arbeitszeugnis Anlass dazu geben, einen Dienstleister zurate, der sich auf Arbeitszeugnisse spezialisiert hat.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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