Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz
Am 27. Februar 2009 trat die Neufassung des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (HmbIFG) in Kraft.
Auf Antrag können Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Informationen erhalten, die bei den staatlichen Stellen vorhanden sind.
Für die Informationen werden, je nach Verwaltungsaufwand, Gebühren erhoben.
Den Antrag können Sie, soweit das Bezirksamt Bergedorf für Ihr Anliegen zuständig ist, beim zuständigen Fachamt des Bezirksamts Bergedorf stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Justizbehörde.

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