Wohngeldänderungen ab 1. Januar 2009
Bürgerinnen und Bürger, die bereits jetzt Wohngeld erhalten, müssen zum Jahreswechsel nichts veranlassen. In diesen Fällen wird von der Wohngeldstelle des Bezirksamtes ohne erneute Antragstellung geprüft, ob eine Erhöhung des bisherigen Wohngeldes erfolgt.
Über die Wohngeldhöhe und deren Nachzahlung wird erst nach Ablauf des individuellen Bewilligungszeitraums rückwirkend ab 1. Januar 2009 automatisch entschieden.
Nur Wohngeldbezieher, deren Bewilligungszeitraum zwischen Oktober dieses Jahres und März 2009 liegt, haben Anspruch auf den einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrag.
Dieser zusätzliche Betrag wird oftmals irrtümlicherweise als Heizkostenzuschlag bezeichnet. Die Zahlung erfolgt bei entsprechenden Voraussetzungen automatisch voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 - nicht aber vor April 2009. Auch hier ist kein Antrag erforderlich.
Aufgrund der Änderungen im Wohngeld, der zu erwartenden vielen Neuanträgen und dem daraus resultierenden Verwaltungsaufwand wird es voraussichtlich längere Bearbeitungszeiten geben.
Für Fragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle des Bezirksamtes für Harburg und Süderelbe im Harburger Ring 33, 21073 Hamburg noch bis 30.12.2008 zu folgenden Sprechzeiten gern zur Verfügung:
Montag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ab 01.01.2009 werden die Sprechzeiten der Wohngeldstelle geändert und lauten dann:
Dienstag: 8.00 bis 12.30Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr.
Die aktuellen Öffnungszeiten und Informationen über einzureichende Unterlagen erhalten Sie beim Telefonischen HamburgService unter der Rufnummer 040 4 28 28-0.

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