Wohngeld
Für Mieter und Eigentümer
Wohngeld wird bei Mietwohnungen als Zuschuss und bei Eigentumswohnungen bzw. Eigentumshäusern als Lastenzuschuss geleistet.
Sie müssen eigenes Einkommen haben
Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen bestritten werden.
Prüfen Sie selbst, ob Sie berechtigt sind
Dieser Wohngeldrechner gilt zurzeit für Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Er wurde vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt und berücksichtigt das ab dem 01. Januar 2009 geltende Wohngeldgesetz. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert, können aber ausgedruckt werden.
Sie wollen einen Antrag stellen
- Antrag Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss
- welche Unterlagen noch erforderlich sind, erfahren Sie beim Behördenfinder

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