•  
  •  
  •  
  •  
Bezirk Altona Bezirk Altona Bezirk Altona

Bezirklicher Ordnungsdienst

Die Aufgaben des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) sind ebenso vielfältig wie anspruchsvoll und erfordern oft viel Fingerspitzengefühl. Um den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl von Sicherheit und Sauberkeit in „ihrem“ Bezirk zu vermitteln, achtet der BOD mit seinen uniformierten Mitarbeitern unter anderem auf Verschmutzungen aller Art, illegale Müllablagerung im Öffentlichen Raum, überwacht den ruhenden Verkehr und behält in enger Zusammenarbeit mit der Polizei die Übersicht bei Großveranstaltungen.

 

BOD-Mitarbeiter vor dem Dienstfahrzeug
(Bild: Bezirklicher Ordnungsdienst Altona)

Der BOD ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, wenn ordnende Maßnahmen im öffentlichen Raum, d.h. auf Wegen, Straßen, Plätzen, Grünanlagen, Forsten oder an Gewässern erforderlich werden. Der BOD ermittelt und sichert Tatbestandsmerkmale und leitet ggf. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, das zu Verwarn- und Bußgeldern führen kann.

Die Aufgaben des BOD sind im Einzelnen die Feststellung und Ahndung von:

  • Verstößen gegen die Grün- und Erholungsanlagenverordnung (Vandalismus, unerlaubte Veranstaltungen in den Parks, unangeleinte Hunde auf Spielplätzen, Verschmutzung)
  • Verstößen gegen das Hundegesetz (Halten gefährlicher Hunde, Beachten des Leinen- u. Maulkorbzwanges)
  • Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (unerlaubte Müllentsorgung, Schrottfahrräder)
  • Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Parkverstöße, Beschmutzung der Fahrbahn)
  • Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (Lärm, belästigendes Verhalten, Urinieren)
  • Verstößen gegen das Wegegesetz (Dauermusizieren, illegaler Handel, aggressives Betteln, Sondernutzung der öffentlichen Wege, Versäumen der Streupflicht), Waldgesetz (freilaufende Hunde, Verunreinigungen),
  • Taubenfütterungs-Verbot, Abwassergesetz (Verunreinigungen) 
  • Beenden von störenden Verhaltensweisen und Verwahrlosung öffentlicher Fläche


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als Vollziehungsbeamte zur Personalienfeststellung, Durchsuchung und Sicherstellung von Gegenständen berechtigt. Weitere Rechte ergeben sich bei Abwehr einer unmittelbaren Gefahr nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG).

Kontaktmöglichkeit
Bezirksamt Altona - Fachamt Management des öffentlichen Raumes Bezirklicher Ordnungsdient Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42811-6395 040 42811-6398 Ordnungsdienst@altona.hamburg.de