Bezirklicher Ordnungsdienst
Der BOD ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, wenn ordnende Maßnahmen im öffentlichen Raum, d.h. auf Wegen, Straßen, Plätzen, Grünanlagen, Forsten oder an Gewässern erforderlich werden. Der BOD ermittelt und sichert Tatbestandsmerkmale und leitet ggf. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, das zu Verwarn- und Bußgeldern führen kann.
Die Aufgaben des BOD sind im Einzelnen die Feststellung und Ahndung von:
- Verstößen gegen die Grün- und Erholungsanlagenverordnung (Vandalismus, unerlaubte Veranstaltungen in den Parks, unangeleinte Hunde auf Spielplätzen, Verschmutzung)
- Verstößen gegen das Hundegesetz (Halten gefährlicher Hunde, Beachten des Leinen- u. Maulkorbzwanges)
- Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (unerlaubte Müllentsorgung, Schrottfahrräder)
- Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Parkverstöße, Beschmutzung der Fahrbahn)
- Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (Lärm, belästigendes Verhalten, Urinieren)
- Verstößen gegen das Wegegesetz (Dauermusizieren, illegaler Handel, aggressives Betteln, Sondernutzung der öffentlichen Wege, Versäumen der Streupflicht), Waldgesetz (freilaufende Hunde, Verunreinigungen),
- Taubenfütterungs-Verbot, Abwassergesetz (Verunreinigungen)
- Beenden von störenden Verhaltensweisen und Verwahrlosung öffentlicher Fläche
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als Vollziehungsbeamte zur Personalienfeststellung, Durchsuchung und Sicherstellung von Gegenständen berechtigt. Weitere Rechte ergeben sich bei Abwehr einer unmittelbaren Gefahr nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG).

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