Das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA)/Prüfungsamt für Lebensmittelchemiker betreut die Studierenden der Lebensmittelchemie der Universität Hamburg in allen Ausbildungsfragen, insbesondere hinsichtlich der staatlichen Prüfungen.
Einzelheiten zur Ausbildung und zu den Prüfungen des 1. Staatsexamens sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker (APL) geregelt. Die praktische Ausbildung sowie die Prüfungen des 2. Staatsexamens erfolgen nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem).
Nach erfolgreich absolvierten Prüfungen ist das LPA außerdem zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Lebensmittelchemikerin" beziehungsweise "Lebensmittelchemiker".
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