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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Abteilung Gesundheit (G1)

Übersicht der Fachabteilungen

Die Abteilung Gesundheit hat rund 160 Beschäftigte. Sie besteht aus den Fachabteilungen Öffentlicher Gesundheitsdienst, Drogen und Sucht, Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsförderung, Versorgungsplanung und Sozialversicherung.

Bildmontage: Ein Äskulapstab (ein von einer Schlange umwundener Stab) ist umgeben von Namen der Fachabteilungen. Der Äskulapstab ist Symbol des ärztlichen und pharmazeutischen Standes.

(BSG)

Öffentlicher Gesundheitsdienst (G11)

In der Fachabteilung Öffentlicher Gesundheitsdienst werden zentrale Fragen des Infektionsschutzes und des Impfwesens, der Reproduktions- und Transplantationsmedizin sowie der Ethik in der Medizin bearbeitet. Darüber hinaus gehören zum Aufgabengebiet die fachliche Steuerung der bezirklichen Gesundheitsämter unter anderem im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit, Infektionsschutz und Gutachterwesen.

Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt bilden die Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten für die akademischen Berufe im Gesundheitswesen sowie die Fachberufe im Gesundheitswesen. Das Landesprüfungsamt für Heilberufe ist als Bestandteil der Fachabteilung zuständig für die Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfungen. Für die Fachberufe im Gesundheitswesen organisiert die Fachabteilung die Durchführung der staatlichen Prüfungen, erteilt die Erlaubnisse zur Führung von Berufsbezeichnungen und nimmt die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen auf dem Gebiet der Gesundheitsfachberufe vor.

Über das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) mit dem Hamburg Port Health Center (HPHC) übt G11 die Dienst- und Fachaufsicht aus. 

Drogen und Sucht (G12)

Die Fachabteilung G12 plant, steuert und finanziert die Hilfen für suchtkranke Menschen und sichert die Qualität der Maßnahmen. Beispiele sind die Angebote qualifizierter Suchtberatung und die Vermittlung in weiterführende Behandlung, in niedrigschwellige gesundheitliche Basis- und Überlebenshilfen, in aufsuchende (Straßen-) Sozialarbeit sowie die Förderung der Selbsthilfe.

Mit den Trägern der Eingliederungshilfe schließt die Fachabteilung Vereinbarungen über Leistungen, Vergütungen und Qualitätssicherung ab. Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen die Maßnahmen in Vorsorge-, Übergangs- und Nachsorgeeinrichtungen. In der Funktion als überörtlicher Sozialhilfeträger werden zudem einzelfallbezogene Leistungen der Eingliederungshilfe für Suchtkranke bewilligt.

Die angegliederte Suchtberatungsstelle Kö 16a informiert und berät junge Menschen bis zu 23 Jahren sowie deren Familienangehörige rund um das Thema Suchtmittelkonsum.

Mehr Informationen: www.hamburg.de/startseite-drogen-sucht

Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsförderung (G13)

Die Fachabteilung G13 erhebt, analysiert, bewertet und veröffentlicht gesundheitsbezogen Daten und Informationen - zum Beispiel in Form von Gesundheitsberichten. Die Fachabteilung entwickelt und steuert Maßnahmen und Angebote in der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsberatung für die Allgemeinbevölkerung und spezielle Zielgruppen. Darüber hinaus betreut sie Freie Träger in den Bereichen AIDS-Prävention, Gesundheitsberatung, Gesundheitsförderung und Selbsthilfe.

Wesentlicher Schwerpunkt ist die Strukturbildung im Themenfeld Gesundheitsförderung und Prävention. Inhaltliche Schwerpunkte sind neben der HIV/AIDS/STD-Prävention, Gesundheit rund um die Geburt, gesundheitsbezogene Früherkennung und Frühförderung, Nichtraucherschutz, Migration und Gesundheit, Gesundheit im Alter, Ernährung, Bewegung und psychosoziale Gesundheit, Früherkennungsuntersuchungen für Kinder U 1 bis U9/J1 sowie das Mammografie-Screening.

Die Beratungsstelle Centrum für AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten in Altona (CASA blanca) bietet unter anderem HIV-Testberatung und medizinische Untersuchung, Diagnostik und Therapie sexuell übertragbarer Erkrankungen (STD) an.

Mehr Informationen: www.hamburg.de/gesundheitsfoerderung

Versorgungsplanung (G14)

Die Fachabteilung Versorgungsplanung umfasst die Aufgabenbereiche Krankenhausplanung, Krankenhausinvestitionsförderung, Psychiatrieplanung und Maßregelvollzug (Aufsichtsbehörde), Gesundheitsstatistik, Krankenhausrecht, Pflegesatzrecht (Genehmigung von Krankenhausentgelten) und Konzessionierungen gemäß Paragraph 30 Gewerbeordnung für private Krankenhäuser. Sie organisiert innerhalb ihrer Aufgaben des gesundheitlichen Katastrophenschutzes u. a. den Katastrophendienststab der BSG.

Mit der Aufstellung und Strukturierung der Krankenhausversorgung sichert die Fachabteilung Versorgungsplanung die patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Hamburger Bevölkerung in leistungsfähigen Krankenhäusern. Im Rahmen dieser Aufgabe fungiert die Fachabteilung als Geschäftsstelle des Landesausschusses für Krankenhaus- und Investitionsplanung.

Mehr Informationen: www.hamburg.de/krankenhaus

Sozialversicherung (G15)

Die Fachabteilung G15 wirkt an der Rechtssetzung zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung mit. Einbezogen sind auch Themen, die das internationale und europäische Recht der Sozialversicherungen betreffen. Ziel ist es, den Schutz gegenüber den Lebensrisiken Krankheit, Pflege, Alter und Unfall durch die Ausgestaltung der Sozialversicherungen an die sich jeweils verändernden Rahmenbedingungen anzupassen und weiterzuentwickeln.

Die Fachabteilung führt weiterhin die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Prüfungsausschüsse und Schiedsstellen mit dem Ziel, die Einhaltung des geltenden Rechts durch diese Träger zu gewährleisten.

Als Versicherungsamt ist die Fachabteilung auch Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Sozialversicherungen.

Darüber hinaus ist der Fachabteilung der Prüfdienst für die Träger der Kranken- und Pflegeversicherung zugeordnet, der regelmäßig deren Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung überprüft. Gleiches gilt für die Bußgeldstelle, die Verstöße gegen Versicherungs- und Beitragspflichten in der privaten Pflegeversicherung verfolgt und ahndet.

Mehr Informationen: www.hamburg.de/sozialversicherung