Abteilung Senioren, Pflege und Rechtliche Betreuung (G2)
Übersicht der Referate
Geschäftsstelle des Landes-Seniorenbeirats (G2 LSB)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle verstehen sich als Serviceeinheit für die ehrenamtlich tätigen Seniorenbeiräte Hamburgs. Das Team der Geschäftstelle unterstützt die Seniorenbeiräte bei:
Organisation von Sitzungen, Tagungen und Veranstaltungen
Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen
Korrespondenz und Sammlung von Informationen
Koordination von Terminen und Öffentlichkeitsarbeit
Netzwerkarbeit
Internetauftritt
Angeboten werden Vorträge, Seminare und Beratungsgespräche. Die inhaltliche Beratung zu allen Themen der Altenarbeit und Seniorenpolitik ist eine der Hauptaufgaben der Geschäftsstelle.
Mehr Informationen: www.hamburg.de/senioren
Grundsatzfragen Seniorenfreundliches Hamburg (G21)
Das Referat bearbeitet fachbehördliche Grundsatzfragen der Weiterentwicklung Hamburgs als seniorenfreundliche Stadt. Hierzu gehört die partizipative Erarbeitung eines behördenübergreifenden Handlungskonzeptes, der Aufbau einer regionalisierten Grunddatensammlung und eines Monitorings, Stellungnahmen zu Planungen in den Bereichen Wohnen und Stadtentwicklung, Grundsatzfragen der Interessenvertretung und Mitwirkung von Senioren in der Stadt sowie die übergreifende Bürgerinformation zu Seniorenthemen in Broschüren und im Internet.
Seniorenarbeit und pflegerische Versorgungsstruktur (G22)
Das Referat plant und fördert die Angebotsstrukturen für Seniorenarbeit und Pflege, gestaltet die Rahmenbedingungen für Schutz und Selbstbestimmung pflegebedürftiger Kunden von Pflegeeinrichtungen und nimmt Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung in diesem Arbeitsfeld wahr.Im Einzelnen werden im Referat
- das Hamburgische Landespflegegesetz (HmbLPG), die Landespflegeausschussverordnung (LPAVO) und das Heimrecht weiterentwickelt,
- die Rahmenplanung nach dem Landespflegegesetz aufgestellt,
- Grundsatzfragen der Förderung von Niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach §§ 45a – 45d SGB XI, von Hospizangeboten und von Beratungsangeboten für ältere Menschen und Angehörige bearbeitet,
- die Einrichtung von Pflegestützpunkten gem. § 92c SGB XI koordiniert und deren Arbeit fachlich gesteuert,
- Grundsatzfragen der Seniorenarbeit der Bezirksämter und freier Träger bearbeitet,
- die Fachaufsicht über die Sozialarbeit mit älteren Menschen, die pflegerische Beratung und die Durchführung der Heimaufsicht der Bezirksämter geführt,
- Aufgaben als zuständige Stelle für die Ausbildung in den Berufen der Gesundheits- und Pflegeassistenz und der Hauswirtschaft sowie in der Weiterbildung im Bereich der Altenpflege wahrgenommen,
- die Geschäfte des Landespflegeausschusses geführt
Hilfen zur Pflege (G23)
Das Referat hat die ministerielle und fachbehördliche Zuständigkeit für
- die Hilfe zur Pflege,
- die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- die Altenhilfe und
- die Investitionskosten
nach dem Elften (SGB XI) und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). I
m Einzelnen umfasst dies die folgenden Aufgaben:
- Rahmenverträge nach § 75 SGB XI
- Vertragspartner von Einrichtungen sowie Pflegekassen bei Einzelvereinbarungen über ambulante, teil- und vollstationäre Pflege, Haushilfen, Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, MSHD/FSJ/ISB, Investitionskosten
- Fachaufsicht und Steuerung für die Bezirksämter im Bereich der Hilfen zur Pflege und der Leistungen nach Landespflegegesetz (HmbLPG)
- Leitung der Arbeitsgruppe Besondere stationäre Dementenbetreuung des Landespflegeausschusses (BestDem)
- Aufgaben nach Landespflegegesetz-Durchführungsverordnung (HmbLPGVO)
Mehr Informationen: www.hamburg.de/pflege
Rechtliche Betreuung (G24)
Das Referat nimmt die ministeriellen und fachbehördlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung volljähriger Menschen wahr. Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, können Hilfe durch einen rechtlichen Betreuer erhalten.Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Fachliche Aufsicht über die örtliche Betreuungsbehörde. Diese Aufgabe wird zentral für ganz Hamburg vom Bezirksamt Altona, Betreuungsamt, wahrgenommen.
- Förderung der Hamburger Betreuungsvereine.
- Entwicklung präventiver Strategien, z. B. die Aufklärung über Möglichkeiten rechtlicher Vorsorge durch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Förderung des ehrenamtlichen Elements in der rechtlichen Betreuung
- Qualifizierung und Beratung von rechtlichen Betreuern
Mehr Informationen: www.hamburg.de/betreuungsrecht

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us







