•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Private Initiativen zur Stadtteilentwicklung

Als Vorreiter in Deutschland hat die Freie und Hansestadt Hamburg das Modell der Business Improvement Districts (BID) am 1. Januar 2005 mit dem Gesetz zur „Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren“ (GSED) eingeführt. BIDs, die in Hamburg Innovationsbereiche genannt werden, sind klar begrenzte Geschäftsgebiete (Business Districts), in denen auf Veranlassung der Betroffenen in einem festgelegten Zeitraum (maximal 5 Jahre) in Eigenorganisation Maßnahmen zur Quartiersaufwertung (Improvement) durchgeführt werden. Finanziert werden BIDs durch eine kommunale Abgabe, die alle im Gebiet ansässigen Grundeigentümer zu leisten haben.

 

BID Neuer Wall
Einweihung BID Neuer Wall am 1. Juni 2006 durch Ole von Beust, damaliger Erster Bürgermeister und Dr. Michael Freytag, damaliger Senator der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

(BID Neuer Wall)

Seit 2005 wurden in Hamburg zwölf Innovationsbereiche durch Rechtsverordnung des Senats offiziell eingerichtet: BID Wandsbek Markt, BID Lüneburger Straße, BID Alte Holstenstrasse, BID Hohe Bleichen, BID Sachsentor II, OXBID, das BID Neuer Wall II, das BID Tibarg, das BID Opernboulevard und das BID Passagenviertel. Das BID Sachsentor und das BID Neuer Wall wurden bereits abgeschlossen. Darüber hinaus  befinden sich zahlreiche weitere BID-Initiativen wie die Mönckebergstraße, das Nikolai-Quartier, St. Pauli und die Osterstraße in Vorbereitung. Außerdem werden Diskussionen über die Einrichtung eines BID in vielen weiteren Vierteln geführt, jüngst z.B. für Volksdorf.  (Link zu BID-Projekte).

 

BID wWndsbek Marlt
Antragstellung des BID Wandsbek Markt am 30. Januar 2008 mit Frau Schroeder-Piller (Bezirksamtsleiterin Wandsbek), Herrn Wulff (Vertreter Aufgabenträger) und Herrn Gnekow (Vertreter Grungeigenümer und Vorsitzender City Wandsbek e.V.).

(BID Wandsbek Markt)

Angesichts dieser Aktivitäten wird die Hamburger BID-Initiative durchweg als Erfolg angesehen. Der Senat hat im September 2007 einen ersten BID-Erfahrungsbericht vorgelegt. Dieser stellt den Stand der Einführung des BID-Modells in Hamburg dar und zeigt auf, welche Kosten damit für die Verwaltung verbunden sind

Drei Jahre nach Einführung der BIDs hat die Bürgerschaft die erste Gesetzesänderung des GSED beschlossen, die am 1. Dezember 2007 in Kraft getreten ist (HmbGVBl. 2007, 405). Die wesentlichen Änderungen sind:

  1. Innovationsbereiche können in Zukunft auch in Gewerbegebieten eingerichtet werden.
  2. Mit der Antragstellung sind neben der Darstellung der Gebietsabgrenzung und dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für die geplante Geltungsdauer auch die Höhe des voraussichtlichen Hebesatzes und der Mittelwert vorzulegen.
  3. Um die finanzielle Belastung durch die BID-Abgabe für besonders große und dicht bebaute Grundstücke mit einem hohen Einheitswert zu begrenzen, wurde eine Kappungsgrenze eingeführt: Übersteigt der Einheitswert eines Grundstücks den Mittelwert der im Innovationsbereich festgestellten Einheitswerte um mehr als das Dreifache, ist bei der Berechnung der Abgabe anstelle des tatsächlichen Einheitswerts des Grundstücks der dreifache Mittelwert anzusetzen.

Spatenstich - BID Hohe Bleichen
Spatenstich BID Hohe Bleichen am 14. Mai 2009 mit Herrn Dr. Winters, damaliger Staatsrat der BSU, Herrn Prof. Walter, Oberbaudirektor, Herrn Schreiber, Bezirksamtsleiter Bezirksamt Hamburg-Mitte, Herrn Barke, Vertreter der Grundeigentümer und Herrn Reichhardt, Handelskammer Hamburg.

(BID Hohe Bleichen)

Am 1. Januar 2011 sind die zweite Änderung des GSED und die erste Änderung des GSW in Kraft getreten. Neu ist insbesondere die Einführung eines sogenannten Informationstermins durch den Aufgabenträger für alle Bewohner in großen Innovationsbereichen oder in Innovationsquartieren mit mehr als 1.000 Einwohnern. Mit diesem Termin wird allen Bewohnern unabhängig von ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümer die Gelegenheit gegeben, sich einen Überblick über die Ziele und Maßnahmen des zukünftigen Innovationsbereichs oder Innovationsquartiers zu verschaffen. Darüber hinaus werden verschiedene Regelungen, die den Eigentümern und dem Aufgabenträger mehr Klarheit, Rechtssicherheit und Transparenz im Verfahren zur Einrichtung von Innovationsbereichen oder Innovationsquartieren bieten, in die Gesetze aufgenommen. Zum Beispiel wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Aufgabenträger und der Freien und Hansestadt Hamburg mit ausgelegt oder die Möglichkeit gegeben, Wirtschaftspläne an das Wirtschaftsjahr anzupassen.

 

BID Lüneburger Straße
Antragstellung BID Lüneburger Straße am 5. Februar 2008  mit  Herrn Meinberg (Bezirksamtsleiter Harburg), dem damaligen Stadtentwicklungssenator Herrn Axel Gedaschko und Herrn Weber als Vertreter der Grundeigentümer und Mitglied des Initiativkreises

(Müntz)

Für Grundeigentümer, Einzelhändler und für alle, die mit einem BID oder einer BID-Initiative in Berührung kommen, hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zusammen mit der Handelskammer Hamburg einen Ratgeber veröffentlicht. Kern des Ratgebers sind die praktischen Hinweise zum BID-Verfahren, z.B. wie ein BID am besten vorbereitet und eine Steuerungsgruppe eingerichtet wird oder wie erfolgreiche Maßnahmen evaluiert werden. Da mit dem Gesetz nicht nur juristisches Neuland betreten, sondern auch ein neues Verwaltungsverfahren eingeführt wird, soll der Ratgeber alle notwendigen Erläuterungen geben und alle möglichen Fragen beantworten. Ergänzt wird der Ratgeber durch laufend aktualisierte Merkblätter, die weitere Informationen zu schwierigen Fragestellungen für die Initiativen bereithalten. Derartige Informationen werden zurzeit auch für die Innovationsquartiere vorbereitet. Viele Antworten auf mögliche Fragestellungen bei der Gründung eines Innovationsquartiers können aber der BID-Ratgeber und die BID-Merkblätter bereits enthalten, da BIDs und Innovationsquartiere auf demselben Prinzip beruhen (Link zur BID-Infothek).

 

BID Infothek
Ratgeber Business Improvement District (BID) und Merkblatt Änderung des GSED

(BSU)

Mit den Innovationsquartieren wird ein wichtiges Instrument geschaffen, das Eigentümer bei ihrer Eigeninitiative unterstützt und begleitet. Ein Ziel ist es, dass Eigentümer und Mieter die Attraktivität in ihrem direkten Umfeld steigern und sich mit ihrem Stadtteil identifizieren. Die Lebensqualität steigt und in einigen Gebieten – wie z. B. Steilshoop – wird ein sichtbar verbessertes Lebensumfeld erhofft (Link zu Innovationsquartiere).