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Leistungen im Bildungspaket Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und Ausrüstung ("Soziokulturelle Teilhabe")

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Kinder musizieren

Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und Ausrüstung: Leistungen im Rahmen des Hamburger Bildungspaketes

Wer erhält Leistungen?

Leistungen erhalten Babys, Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind und

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II), 
  • Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. 

Oder: Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie, je nach Bedarfsberechnung, auch Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket vollumfänglich oder teilweise erhalten. Stellen Sie hierfür den Antrag bei dem für Sie zuständigen Bezirksamt (Fachamt Grundsicherung und Soziales / Soziales Dienstleistungszentrum) beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.

Wofür gibt es Leistungen?

Gefördert wird die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich. Die 15 Euro können für folgende Aktivitäten oder Gegenstände eingesetzt werden:

  • Kultur, wie zum Beispiel Theaterworkshops,
  • Musik, wie zum Beispiel außerschulischer Musikunterricht,
  • Sport in Sportvereinen,
  • die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder),
  • Erwerb oder Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen für diese Aktivitäten.

Statt für Mitgliedsbeiträge und Aufwendungen für Ferienfreizeiten kann der Betrag von 15 Euro monatlich auch für Ausrüstungsgegenstände eingesetzt werden. Diese können gekauft oder ausgeliehen werden.

Ausrüstungsgegenstände sind Dinge (zum Beispiel Fußball- oder Schlittschuhe, Tischtennisschläger oder Musikinstrumente), die benötigt werden, um an einem Angebot der soziokulturellen Teilhabe (Sport, Musik, Kultur, Freizeit) teilnehmen zu können.

Der jeweilige Ausrüstungsgegenstand muss unmittelbar für die Aktivität verwendet werden, an der das Kind teilnimmt.

Es muss sich um Gegenstände handeln, die nicht bereits zum Alltagsbedarf gehören. So sind schlichte Sportschuhe oder Regenjacken Teil des Alltagsbedarfs. Fußballschuhe hingegen können, sofern das Kind an einem entsprechenden Angebot teilnimmt, als Ausrüstungsgegenstand geltend gemacht werden.

Ausrüstungsgegenstände für andere Aktivitäten wie zum Beispiel Schulausflüge oder den Schulunterricht können dagegen nicht übernommen werden.

Tipp: Geld ansparen
Innerhalb des Bewilligungszeitraums können die monatlichen Beträge von 15 Euro auch angespart werden. Der Gesamtbetrag kann beispielsweise für eine Ferienfreizeit oder für Ausrüstungsgegenstände eingesetzt werden. Mehr Informationen: Ansparen - so geht's...

Was müssen Sie tun?

Für die Leistungen der soziokulturellen Teilhabe (Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und Ausrüstung) ist für alle Hamburger Leistungsempfänger zentral das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig. Wichtig: Das Bezirksamt Eimsbüttel ist auch dann zuständig, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder von einem anderen bezirklichen Grundsicherungsamt erhalten!

Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bildung und Teilhabe – Abrechnungsstelle
Grindelberg 62 – 66, 20144 Hamburg

Telefon: 040/42801-3267 
Fax: 040 427 90-3109

Bei Fragen zur Abrechnung der soziokulturellen Teilhabeleistungen können Sie uns eine E-Mail senden: bildungundteilhabe@eimsbuettel.hamburg.de.

Um die Pauschale von 15 Euro monatlich zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Zahlung soll an Sie, als leistungsberechtigte Person erfolgen:
    Sie beantragen als leistungsberechtigte Person die Pauschale über den Vordruck „Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe – Antragstellung durch den Leistungsberechtigten“. Hiermit lassen Sie sich bei dem Anbieter die Aktivität bescheinigen. Das Formular senden Sie zusammen mit einer Kopie des Bescheides der Sozialleistung oder des BuT-Kurzbescheides an das Bezirksamt Eimsbüttel. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie 15 Euro monatlich auf das Konto, das im Antrag angegeben wird.
    Die Zahlung der Teilhabeleistung (15 Euro im Monat) ist zeitlich befristet (zum Beispiel auf ein Jahr). Die Dauer richtet sich nach dem Bewilligungs-Zeitraum der Hauptleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Wenn nach Ablauf des Bewilligungs-Zeitraums weiterhin Interesse besteht, an dem Angebot teilzunehmen, können die 15 Euro im Monat weiter gezahlt werden. Dazu muss die leistungsberechtigten Person der Abrechnungsstelle im Bezirksamt Eimsbüttel unaufgefordert einen neuen Bewilligungsbescheid der Hauptleistung vorlegen. Nur dann kann die Zahlung fortgesetzt werden.
    Sonderregelung für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG erhalten: Da die Sozialleistungsbescheide oft sehr kurze Bewilligungszeiträume haben, können die 15 Euro im Monat weiter gezahlt werden (längstens für ein Jahr), wenn nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiterhin Interesse besteht, an dem Angebot teilzunehmen. Nach diesem einen Jahr müssen Sie beim Bezirksamt Eimsbüttel unaufgefordert einen neuen Bewilligungsbescheid der Sozialleistung vorlegen und nachweisen, dass Sie an der Teilhabeaktivität teilnehmen auch hierfür verwenden Sie den Vordruck „Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe – Antragstellung durch den Leistungsberechtigten“. Nur dann kann die Zahlung fortgesetzt werden.
  2. Direktabrechnung mit dem Anbieter:

    Sie möchten, dass die Abrechnung direkt zwischen dem Anbieter und der Stadt Hamburg erfolgt? Dann legen Sie Ihren Nachweis zur Leistungsberechtigung (Bewilligungsbescheid Ihrer Sozialleistung oder BuT-Kurzbescheid) beim Anbieter vor und teilen ihm die erforderlichen Angaben mit. Der Anbieter füllt das Antragsformular „Abrechnung von Leistungen der soziokulturellen Teilhabe –Antragstellung durch den Leistungsanbieter“  oder eine Sammelabrechnung aus. Das Formular sendet der Anbieter an die Abrechnungsstelle in Eimsbüttel und erhält monatlich die tatsächlich anfallenden Beiträge für das Teilhabeangebot direkt. 
    Kostet das Teilhabeangebot weniger als 15 Euro, wird Ihnen als leistungsberechtigte Person, der Differenzbetrag ausgezahlt. Die Kontodaten müssen in diesem Fall von Ihnen gesondert an das Bezirksamt Eimsbüttel mitgeteilt werden. Sollte das Angebot mehr als 15 Euro kosten, so ist der Restbetrag von Ihnen selbst zu zahlen.
    Die Zahlung der Teilhabeleistung (15 Euro im Monat) ist zeitlich befristet. Die Dauer richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der Hauptleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Endet diese, müssen Sie dem Anbieter unaufgefordert einen neuen Bewilligungsbescheid der Sozialleistung vorlegen. Nur dann kann die Zahlung fortgesetzt werden.

    Sonderregelung für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG erhalten: Da die Sozialleistungsbescheide oft sehr kurze Bewilligungszeiträume haben, können die 15 Euro im Monat weiter gezahlt werden (längstens für ein Jahr), wenn nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiterhin Interesse besteht, an dem Angebot teilzunehmen. Nach diesem einen Jahr müssen Sie dem Anbieter unaufgefordert erneut einen  Bewilligungsbescheid der Sozialleistung vorlegen. Nur dann kann die Zahlung fortgesetzt werden.
    Der Anbieter füllt dann erneut das Formular mit dem neuen Bewilligungszeitraum aus und sendet dieses an das Bezirksamt Eimsbüttel.

Fragen und Antworten für Leistungsanbieter

Für Leistungsanbieter stehen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren soziokultureller Teilhabeleistungen zur Verfügung.

Angebote finden

Hier finden Sie eine Übersicht der LeistungsanbieterEine Übersicht von Angeboten der außerschulischen Bildung in Hamburg (Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendmusikschule und Hamburger Bücherhallen) erhalten Sie über den Regionalen Bildungsatlas.

Zusatzangebot

Hamburg macht Dich schlau: Kostenlos die Bücherhallen nutzen!
Zusätzlich zu den Leistungen des Bildungspakets finanziert Hamburg allen anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen einen Jahresausweis für die Hamburger Bücherhallen. Damit kann das attraktive Angebot der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen einfach und kostenlos genutzt werden.

Hinweis

Die Sozialbehörde informiert Leistungsanbieter mit einem Schreiben über die vereinfachte "Sonderregelung für das Abrechnungsverfahren von soziokulturellen Teilhabeleistungen bei Folgeanträgen auf Wohngeld – befristet bis zum 31.12.2023" (PDF, 70 KB)

Bildungspaket: Themen im Überblick

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