Mehr Bildung und Teilhabe
Das Hamburger Bildungspaket
Immer mehr Hamburger Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene profitieren vom Bildungs- und Teilhabepakt.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Sie erhalten Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz?
Dann können Sie beziehungsweise Ihre Kinder zusätzliche Leistungen erhalten.
Was ist drin im Hamburger Bildungspaket?
- Ausflüge und Reisen mit Schule, Kita...
Die Kosten für Ausflüge und Reisen mit Schule, Kita, Hort, Pädagogischem Mittagstisch und der Kindertagespflege werden übernommen.
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 100 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro.
- Schülerbeförderungskosten
Notwendige Fahrtkosten zur Schule werden übernommen.
- Mittagsverpflegung in Schule, Kita, Hort, Pädagogischen Mittagstischen und der Kindertagespflege
Die Kosten für das Mittagessen in der Schule werden für die Leistungsbezieher übernommen. (Das Mittagessen in der Kita ist in Hamburg für alle Kinder kostenlos).
- Lernförderung
Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn wesentliche Lernziele nach Einschätzung der Schule gefährdet sind.
- Kultur, Musik und Sport
Für Kinder und Jugendliche wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu zehn Euro übernommen.
Besondere Hinweise für Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher Für die reibungslose Leistungsgewährung ist es notwendig, den jeweils aktuellen Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag in Kopie bei Ihrem zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales oder dem Sozialen Dienstleistungszentrum zu hinterlegen. |
Wo beantragen Sie diese Leistungen?
- Die Leistungen für Kultur, Musik und Sport beantragen Sie bitte unter Vorlage Ihres Leistungsbescheides bzw. Ihrer Bescheinigung (Leistungsbestätigung) direkt bei den Anbietern.
- Die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf werden automatisch erbracht.
Sofern Ihr Kind unter sieben oder über 15 Jahre alt ist, müssen Sie die Leistung in der für Sie zuständigen Dienststelle beantragen:- dem Jobcenter (für Leistungsberechtigte nach dem SGB II) bzw.
- dem Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. Sozialen Dienstleistungszentrum im Bezirksamt (für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeld- u. Kinderzuschlagsbezieher). Wohnen Sie im Bezirk Altona, wenden Sie sich bitte an das Soziale Dienstleistungszentrum Altona-West (Achtern Born 135); Antragsformular.
- Direkt in der Schule beantragen Sie bitte die Leistungen für
- Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Reisen der Schule muss die Schule auf einem Kostenbestätigungsformular bescheinigen. Dieses reichen Sie dann bei Ihrer zuständigen Dienststelle ein.
- Die Leistungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Reisen mit Kita, Hort, Pädagogischen Mittagstischen und im Rahmen der Kindertagespflege beantragen Sie bitte direkt in der Einrichtung bzw. bei den Tagespflegepersonen.
- Für das kostenlose Mittagessen in Kita, Hort, Pädagogischem Mittagstisch und in der Kindertagespflege legen Sie bitte dort Ihren Leistungsbescheid vor.







