Sie erhalten Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz? Dann können Sie beziehungsweise Ihre Kinder zusätzliche Leistungen erhalten.
Für die reibungslose Leistungsgewährung ist es notwendig, den jeweils aktuellen Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag in Kopie bei Ihrem zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales oder dem Sozialen Dienstleistungszentrum zu hinterlegen.