Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Mehr Bildung und Teilhabe

Das Hamburger Bildungspaket

Immer mehr Hamburger Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene profitieren vom Bildungs- und Teilhabepakt.
 

Wer kann die Leistungen erhalten?

Sie erhalten Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz?

Dann können Sie beziehungsweise Ihre Kinder zusätzliche Leistungen erhalten.

Was ist drin im Hamburger Bildungspaket?

  • Lernförderung
    Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn wesentliche Lernziele nach Einschätzung der Schule gefährdet sind.
  • Kultur, Musik und Sport
    Für Kinder und Jugendliche wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu zehn Euro übernommen.

Besondere Hinweise für Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher

Für die reibungslose Leistungsgewährung ist es notwendig, den jeweils aktuellen Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag in Kopie bei Ihrem zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales oder dem Sozialen Dienstleistungszentrum zu hinterlegen.

Wo beantragen Sie diese Leistungen?

  • Die Leistungen für Kultur, Musik und Sport beantragen Sie bitte unter Vorlage Ihres Leistungsbescheides bzw. Ihrer Bescheinigung (Leistungsbestätigung) direkt bei den Anbietern.
  • Die Leistungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Reisen mit Kita, Hort, Pädagogischen Mittagstischen und im Rahmen der Kindertagespflege beantragen Sie bitte direkt in der Einrichtung bzw. bei den Tagespflegepersonen. 
  • Für das kostenlose Mittagessen in Kita, Hort, Pädagogischem Mittagstisch und in der Kindertagespflege legen Sie bitte dort Ihren Leistungsbescheid vor.

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