Vordrucke zum Bildungspaket
Bildungspaket in Hamburg: Einfach und unbürokratisch
In Hamburg erhalten Sie Leistungen aus dem Bildungspaket einfach und unbürokratisch. Um die Abwicklung der Leistungen möglichst einfach zu gestalten, stehen Bürgern und Leistungsanbietern verschiedene Vordrucke zur Verfügung.
Welchen Vordruck kann ich wann nutzen?
Ausflüge und Reisen mit Schule oder Kita
- Eintägige Ausflüge mit der Schule - Kostenbestätigung (MS WORD, 50 KB)
Leistungsberechtigte legen in der jeweiligen Schule ihren Bewilligungsbescheid bzw. ihre Bescheinigung („Leistungsbestätigung") vor. Die Schule bescheinigt auf einem Kostenübernahmeformular die Kosten des Ausflugs oder der Fahrt. Dieses senden die Leistungsberechtigten an das zuständige Sozialamt (Fachämter Grundsicherung und Soziales/Soziales Dienstleistungszentrum) bzw. Jobcenter team.arbeit.hamburg. Die Überweisung der Kosten erfolgt direkt von der zuständigen Dienststelle an die Schule.
- Ausflüge und Reisen mit der Kita - Kostenbestätigung (MS WORD, 50 KB)
Leistungsberechtigte legen in Kita, Hort, beim Pädagogischen Mittagstisch oder bei der Tagespflegeperson ihren Bewilligungsbescheid oder ihre Bescheinigung („Leistungsbestätigung") vor. Kita, Hort, Pädagogischer Mittagstisch oder Tagespflegeperson bescheinigen auf einem Kostenübernahmeformular die Kosten des Ausflugs und senden es direkt an das zuständige Sozialamt (Fachämter Grundsicherung und Soziales/Soziales Dienstleistungszentrum) bzw. Jobcenter tam.arbeit.hamburg. Die Überweisung der Kosten erfolgt direkt von der zuständigen Dienststelle an Kita, Hort, Pädagogischen Mittagstisch oder Tagespflegeperson.
- Klassenfahrten mit der Schule - Kostenbestätigung (MS WORD, 40 KB)
Leistungsberechtigte legen in der jeweiligen Schule ihren Bewilligungsbescheid bzw. ihre Bescheinigung („Leistungsbestätigung") vor. Die Schule bescheinigt auf einem Kostenübernahmeformular die Kosten der Klassenfahrt. Dieses senden die Leistungsberechtigten an das zuständige Sozialamt (Fachämter Grundsicherung und Soziales/Soziales Dienstleistungszentrum) bzw. Jobcenter. Die Überweisung der Kosten erfolgt direkt von der zuständigen Dienststelle an die Schule.
Kultur, Musik, Sport
- Abrechnungsliste der Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit (PDF, 45 KB)
Sie erfassen als Leistungsanbieter in der Abrechnungsliste die Namen, das Geburtsdatum und den Rechtskreis der berechtigten Kinder und tragen ebenfalls den Bewilligungszeitraum, die Höhe der Kosten und die Leistungsart (Kultur, Musik, Sport) ein. Weiterhin müssen Sie die Adresse und die Bankverbindung des Leistungsanbieters angeben. Die ausgefüllte Liste senden Sie bitte auf dem Postweg an die zentrale Annahmestelle:Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bildung und Teilhabe - Abrechnungsstelle -
Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Die Überweisung der Kosten erfolgt danach direkt an Sie als Leistungsanbieter.
- Erklärung: Leistungen für die Teilhabe am sozialen kulturellen Leben (PDF, 30KB)
Um eine mehrfache Inanspruchnahme von Leistungen zu verhindern, bitten wir Sie als Leistungsanbieter, sich von den Leistungsberechtigten bzw. deren Sorgeberechtigten formlos erklären zu lassen, dass sie die Leistung in Höhe von zehn Euro monatlich noch nicht in Anspruch genommen haben. Eine entsprechende Muster-Erklärung haben wir hinterlegt.

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