Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Hamburger Bildungspläne

für allgemeinbildende
 

Allgemeinbildende Schulen

Folgende Bildungspläne sind im laufenden Schuljahr 2010/11 für die Gestaltung des Unterrichts zugrunde zu legen:
 

In Vorschulklassen gilt nach wie vor die Richtlinie für die Bildung und Erziehung in Vorschulklassen.

In den Jahrgangsstufen 1, 4 und 7 wird nach den neuen Bildungsplänen unterrichtet. Das heißt: In den Jahrgangsstufen 1 und 4 – an Starterschulen auch in der Jahrgangsstufe 5 – wird nach dem Bildungsplan für die Primarschule (2010)  unterrichtet. In der Jahrgangsstufe 4 – an Starterschulen auch in der Jahrgangsstufe 5 – sind demnach die Lernbereiche Naturwissenschaften und Technik sowie Gesellschaftswissenschaften auf der Grundlage der entsprechenden Rahmenpläne zu unterrichten.
In der Jahrgangsstufe 7 ist der Bildungsplan für die Sekundarstufe I der Stadtteilschule (2010)  bzw. der Bildungsplan für die Sekundarstufe I des sechsstufigen Gymnasiums (2010)  zugrunde zu legen. 
 

In allen anderen Jahrgangsstufen bis zur Jahrgangsstufe 10 wird nach den bisherigen Bildungsplänen unterrichtet, und zwar

• in den Jahrgangsstufen 2 und 3 nach dem Bildungsplan für die Grundschule  (2004) ,

• in der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule nach dem Bildungsplan für die Sekundarstufe I der Integrierten Gesamtschule (2003/2007) ,

• in der Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums nach dem Bildungsplan für die Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums (2004/2007) ,

• in den Klassen der Jahrgangsstufen 6, 8 und 9 der Stadtteilschule je nach der Herkunftsschulform der Schülerinnen und Schüler entweder nach dem gemeinsamen Bildungsplan für die Haupt- und Realschule (2008/2010)  oder nach dem  Bildungsplan für die Sekundarstufe I der Integrierten Gesamtschule (2003/2007) ,

• in den Klassen der Jahrgangsstufe 10 der Stadtteilschule je nach der Herkunftsschulform der Schülerinnen und Schüler entweder nach dem Bildungsplan für die  Hauptschule und Realschule (2003/2007)  oder nach dem Bildungsplan für die Sekundarstufe I der Integrierten Gesamtschule (2003/2007) , und

• in den Jahrgangsstufen 6, 8, 9 und 10 des Gymnasiums nach dem Bildungsplan für die Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums (2004/2007) .

Diejenigen Grundschulen und Gymnasien, die sich an den Entwürfen von Bildungsplänen aus dem Jahr 2008 orientieren, können diese Praxis in den Jahrgangsstufen 2 und 3 bzw. 5, 6, 8, 9 und 10 fortsetzen. Sie finden die Entwürfe im Internet-Auftritt des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung

In der gymnasialen Oberstufe gilt der Bildungsplan für die gymnasiale Oberstufe.

Die Bildungspläne für berufliche Schulen finden Sie im Internet-Auftritt des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB).

Druckexemplare können bei der Vordruckstelle bestellt werden:
Fax: 040 -
8 55 08 - 302
E-Mail: guido.dietrich@bsb.hamburg.de

Bei Rückfragen zu den Bildungsplänen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Marnie Schlüter:
Tel.: 040 - 42863 - 2308
E-Mail: marnie.schlueter@bsb.hamburg.de