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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Bildungsplan gymnasiale Oberstufe

Der Bildungsplan für die gymnasiale Oberstufe gilt für die Studienstufe des achtstufigen Gymnasiums und des einem Gymnasium angeschlossenen Aufbaugymnasiums, die Vorstufe und die Studienstufe der Stadtteilschule und des einer Stadtteilschule angeschlossenen Aufbaugymnasiums, das berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium und das Hansa-Kolleg.

Die Rahmenpläne für die Fächer Pädagogik, Psychologie und Recht weisen nur Anforderungen auf grundlegendem Niveau aus. Schulen, die in diesen Fächern auf erhöhtem Niveau unterrichten wollen, müssen bei der Schulaufsicht ein an die jeweilige EPA angelehntes curriculares Konzept zur Genehmigung vorlegen, das auch die Qualifikation der unterrichtenden Lehrkraft darstellt und einen Vorschlag zur Regelung der Abiturprüfung auf erhöhtem Niveau enthält.

 

Weitere für die gymnasiale Oberstufe nützliche Links:

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-AH) vom 25. März 2008, zuletzt geändert am 18. März 2009  
    (Sie gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die zum 1. August 2008 in die Vorstufe oder in die Klasse 10 des achtstufigen Gymnasiums eingetreten sind.)