Bildungsplan gymnasiale Oberstufe
Der Bildungsplan für die gymnasiale Oberstufe gilt für die Studienstufe des achtstufigen Gymnasiums und des einem Gymnasium angeschlossenen Aufbaugymnasiums, die Vorstufe und die Studienstufe der Stadtteilschule und des einer Stadtteilschule angeschlossenen Aufbaugymnasiums, das berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium und das Hansa-Kolleg.
Die Rahmenpläne für die Fächer Pädagogik, Psychologie und Recht weisen nur Anforderungen auf grundlegendem Niveau aus. Schulen, die in diesen Fächern auf erhöhtem Niveau unterrichten wollen, müssen bei der Schulaufsicht ein an die jeweilige EPA angelehntes curriculares Konzept zur Genehmigung vorlegen, das auch die Qualifikation der unterrichtenden Lehrkraft darstellt und einen Vorschlag zur Regelung der Abiturprüfung auf erhöhtem Niveau enthält.
Weitere für die gymnasiale Oberstufe nützliche Links:
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