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Grundwasserschutz Wasserschutzgebiet Billstedt

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Wasserschutzgebiet Billstedt

Das Wasserschutzgebiet Billstedt wurde im Jahr 2000 festgesetzt.

Brunnen 49 der Fassung Billbrook Brunnen 49 der Fassung Billbrook

Es umfasst überwiegend Teile des Stadtteils Billstedt und im Westen einen kleinen Teil von Horn. Neben der weiteren, etwa 4 km² großen Schutzzone III und den Schutzzonen I für die 6 Flachbrunnen der Fassung Billstedt (30 m bis 40 m tief) wurde auch für die 6 Tiefbrunnen der Fassung Billstedt und für 12 Tiefbrunnen der Fassung Billbrook der Brunnennahbereich unter Schutz gestellt. Die Festsetzung einer Schutzzone II war nicht erforderlich, da in diesem Gebiet ausreichend grundwasserschützende Deckschichten im Untergrund vorhanden sind. Aus den Flachbrunnen dürfen zur Zeit 1,2 Mio. m³ und aus allen Tiefbrunnen bis zu 7,7 Mio. m³ Grundwasser pro Jahr gefördert werden.

Legienstraße Legienstraße

In der Verordnung zum Wasserschutzgebiet sind die Verbote und Nutzungsbeschränkungen festgelegt worden. Das Wasserschutzgebiet Billstedt ist überwiegend durch Wohnnutzung geprägt, die einen Flächenanteil von 45% hat. Mit erfasst sind hier auch Handwerks- und Gewerbebetriebe. Die Park- und Friedhofsflächen haben einen Anteil von 21 %. Landwirtschaftliche Flächen sind kaum vorhanden.

Ob sich Ihr Grundstück innerhalb des Wasserschutzgebietes Billstedt befindet, können Sie im Portal Geo-Online Hamburg überprüfen. (Beschreibung siehe auf der Seite Wasserschutzgebiete unten. Zum Ausdrucken einer DIN A3-Karte im Hochformat öffnen Sie bitte die Übersichtskarte unter Downloads.

Deckblatt des Faltblattes zum Wasserschutzgebiet Billstedt Faltblatt zum Wasserschutzgebiet Billstedt

 

 

Zur Information der im Wasserschutzgebiet lebenden Bürger wurde mit der Festsetzung im Jahre 2000 ein Faltblatt erstellt und an alle Haushalte verteilt. Dieses enthält Informationen über die Gliederung des Schutzgebietes, einen Lageplan und die Telefonnummern der Ansprechpartner (siehe Downloads).

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