Für Bürgerinnen und Bürger
Online-Dienst hamburg-gegen-hass.de
Menschen, die Opfer von Hasskriminalität im Internet geworden sind oder denen Hassrede gegen andere aufgefallen ist, können mit geringem Aufwand über den Online-Dienst, der über hamburg-gegen-hass.de und das Hamburg Serviceportal zu erreichen ist, unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eine Strafanzeige erstatten. Eine Registrierung oder eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich. Über den Online-Dienst können Screenshots der Hasspostings hochgeladen werden. Wenn – wie etwa bei Beleidigungen – ein Strafantrag erforderlich ist, kann dieser heruntergeladen, handschriftlich unterschrieben und wieder hochgeladen oder abfotografiert werden.
Wie sichere ich die Hasspostings?
- Notieren Sie die Internetadresse (URL) des Inhalts und des Profils der Urheberin bzw. des Urhebers sowie den Zeitpunkt der Einstellung des Hasspostings
- Fertigen Sie Screenshots vom Inhalt, dem Kommentarverlauf sowie vom Profil der Person an, die das Hassposting erstellt hat
- Dokumentieren Sie, wann und von wem dieser Inhalt entdeckt wurde
Bürgerinnen und Bürgern können sich abhängig von Ihrem Anliegen auch an folgende Stellen wenden:
Bei Hinweisen auf Rechtsextremismus:
Zentrale Hinweisaufnahme Rechtsextremismus der Polizei
hinweise-rechtsextremismus@polizei.hamburg.de
Bei Hinweisen auf Äußerungen gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität:
LSBTI*-Ansprechpersonen der Polizei
https://www.polizei.hamburg/lsbti-557716
Online-Wache Hamburg
https://www.polizei.hamburg/onlinewache-der-polizei-hamburg
Jedes Hamburger Polizeikommissariat
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11251788/
Was Sie gegen unzulässige Inhalte im Internet tun können
Fällt Ihnen im Internet etwas auf, von dem Sie glauben, dass es nicht den gesetzlichen Schutzvorschriften entspricht, oder sind Sie sich nicht sicher, ob bestimmte, zum Beispiel hetzende Inhalte öffentlich zugänglich sein sollten – dann melden Sie Ihre Beobachtungen der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH). Das ist über dieses Meldeformular https://www.ma-hsh.de/service/beschwerde.html unkompliziert und auch anonym möglich.
Die MA HSH geht gegen Beiträge vor, die zur Verrohung der Gesellschaft beitragen oder Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können. Zum Beispiel gegen ein Musikvideo mit Gewaltdarstellungen, ein Post mit Hakenkreuzen oder ein Profil voller Hetze gegen Geflüchtete. Grundlage hierfür ist ein Staatsvertrag, der Menschenwürde und Minderjährige insbesondere im Internet schützt.
Während Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft gesetzeswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken und auf Online-Plattformen verfolgen, um die Täterinnen und Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, regt die MA HSH die schnelle Löschung von Inhalten direkt bei Anbietern oder über einen besonderen Meldestatus bei den sozialen Netzwerken an. Erfolgt keine Abhilfe, kann die MA HSH im Wege von Aufsichts- bzw. Ordnungswidrigkeiten-verfahren Zwangs- und/oder Bußgelder gegen die Anbieter oder Netzwerke verhängen, um eine gesetzmäßige Nachbesserung durchzusetzen.
Dabei geht sie auch Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung nach.
KapitelübersichtFür Medienunternehmen, Beratungsstellen, Verbände, NGOs
Online-Dienst hamburg-gegen-hass.de
Über den Online-Dienst, der über das Hamburg Serviceportal zu erreichen ist, haben auch Medienunternehmen, Beratungsstellen und Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit, Hasskommentare im Internet anzuzeigen.
Hamburg ist ein bedeutender Medienstandort in Deutschland. Die Erfahrungen seit Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes haben gezeigt, dass strafbare Hasspostings durch die Medienverantwortlichen überwiegend gelöscht und Anzeigen eher selten erstattet werden. Durch den Online-Dienst besteht die Möglichkeit, mit geringem Aufwand Strafanzeigen unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zu erstatten.
Der Dienst hat den Vorteil, dass Screenshots hochgeladen werden können. Die Strafanzeige ist für die Meldenden über den Account ihres Unternehmens möglich. Wenn ein Strafantrag erforderlich ist, kann dieser heruntergeladen, handschriftlich unterschrieben und wieder hochgeladen oder abfotografiert werden.
Wie beteiligt man sich?
Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie den Online-Dienst jedoch regelmäßig nutzen möchten, wird die Anzeigeerstattung durch die Registrierung und Anmeldung vereinfacht. Melden Sie sich dazu bei dem Hamburg Serviceportal als Unternehmen an und abonnieren den Online-Dienst "Hasskriminalität im Internet melden". Hier gelangen Sie zum Online-Dienst.
Begleitend finden Schulungen für diejenigen statt, die den Online-Dienst regelmäßig nutzen möchten (z.B. Redakteurinnen und Redakteure).
Schulungstermine
In den Schulungen erfahren Sie, wie Sie Hasskommentare juristisch einordnen und den Online-Dienst nutzen können. Die Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaft Hamburg geben einen Einblick in den Ablauf der Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich der digitalen Hassrede.
Hier finden Sie die aktuellen Schulungstermine:
Ein aktueller Schulungstermin, der derzeit noch nicht feststeht, wird hier bekannt gegeben werden. Bei Interesse an den Schulungen und für weitere Informationen zum Online-Dienst wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HateSpeech@sta.justiz.hamburg.de
Beratungsstellen
Die Organisation Hate Aid gGmbH bietet Betroffenen digitaler Gewalt ein kostenloses Beratungsangebot. Menschen, die online Hass und Hetze erleben, die beleidigt, verleumdet oder bedroht werden, können sich an HateAid wenden. Neben einer stabilisierenden Erst-, Sicherheits-, und Kommunikationsberatung unterstützt HateAid die Betroffenen bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Täterinnen und Täter.