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Bildende Kunst Achterhaus-Stipendium: Residenzprogramm geht in die nächste Runde

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Kulturbehörde vergibt erneut Stipendien für ausländische Künstlerinnen und Künstler in der Ateliergemeinschaft Achterhaus

 

Achterhaus-Stipendium: Residenzprogramm geht in die nächste Runde

Auch im Jahr 2017 vergibt die Kulturbehörde zwei Residenzstipendien an ausländische Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst. Ab sofort können Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine ausländische Künstlerinnen und Künstler für einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus vorschlagen.

Kultursenator Dr. Carsten Brosda: „Das Achterhaus-Residenzprogramm eröffnet ausländischen Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, Hamburg während eines längeren Aufenthalts zu entdecken und die Erfahrungen daraus in ihre künstlerische Arbeit einfließen zu lassen. Das Programm und seine Gäste geben der Hamburger Kunstszene neue Impulse und bereichern die Kultur unserer Stadt – ein Austausch, von dem eine offene, plurale Stadtgesellschaft nur profitieren kann.“

Das Residenzprogramm

Im Rahmen des Residenzprogrammes stellt die Kulturbehörde zwei ausländischen Künstlerinnen oder Künstlern vom 1. Juli bis 31. Dezember 2017 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für jeweils drei Monate zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Aufenthaltes einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro und einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro.

Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine sind eingeladen, ausländische Künstlerinnen und Künstler für die Stipendien vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft sein, das die Künstlerinnen und Künstler in ihrer Bewerbung darstellen. Die vorschlagende Institution soll den Gaststipendiaten während des Aufenthaltes in Hamburg betreuen und ihm hier Präsentations- oder  Ausstellungsmöglichkeiten vermitteln. Künstlerische Vorhaben von oder mit den Gaststipendiaten während ihrer Aufenthalte in Hamburg können in Einzelfällen zusätzlich von der Kulturbehörde gefördert werden. Direktbewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sind nicht möglich. Weitere Informationen zur Ausschreibung und eine Kontaktadresse finden Sie unter:​​​​​​​ www.hamburg.de/kulturbehoerde/stipendien/4340918/achterhaus-residency.

Das Achterhaus - eine Ateliergemeinschaft

Die Ateliergemeinschaft Achterhaus in der Ruhrstraße 88 wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld, einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend Kunst- und Kulturschaffende anzieht. In der selbstverwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 33 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. Die Residenzwohnung wird im Jahr 2017 jeweils sechs Monate von der Kulturbehörde und dem Achterhaus vergeben. Noch bis Ende März  ist aktuell die argentinische Künstlerin Celina Bordino zu Gast in Hamburg, von April bis Ende Juni folgt der japanische Künstler Mississippi.

Weitere Informationen zu den bisherigen Residenzkünstlern finden Sie unter www.achterhaus-ateliers.de/category/residenzkuenstler

Kontakt

Enno Isermann

Pressesprecher

Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
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