Bewerbung
Die aktuelle Bewerbungsphase läuft bis zum 31. Oktober 2023. Bewerben für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes können sich lebendige Traditionen. Zu diesen lebendigen Traditionen gehören unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen oder auch Handwerke. Aus Hamburg kam in den letzten Jahren unter anderem der Vorschlag die Friedhofskultur als immaterielles Kulturerbe anzuerkennen. Zuletzt wurde im März 2021 die Deutsche Gebärdensprache auf Initiative des Gehörlosenverbandes Hamburgs in das Verzeichnis aufgenommen.
Die Bewerbungskriterien sind auf der Webseite der Deutschen UNESCO Kommission (www.unesco.de) verfügbar. Die Bewerbung erfolgt im jeweiligen Bundesland, in dem die Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen verortet sind. Die Ansprechpartnerin für Hamburg finden Sie im Kontaktfeld.
Aufnahmeverfahren
Prozess für die Anerkennung einer kulturellen Ausdrucksform als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
Die Erstellung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes ist ein mehrstufiges Verfahren, an dem die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt sind.
Um in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Wichtig ist, dass die vorgeschlagene Kulturform Identität stiftet und Zugehörigkeit vermittelt, aber auch inklusiv und wandlungsfähig ist.
Jedes Bundesland trifft im Anschluss eine Vorauswahl aus den eingegangenen Vorschlägen und kann bis zu vier Vorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) übermitteln. Die gesamte Vorschlagsliste wird an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO Kommission (DUK) weitergeleitet. Das unabhängige Expertenkomitee prüft und bewertet die Dossiers nach fachlichen Kriterien. Die KMK und der BKM bestätigen abschließend die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees. Alle Einträge werden dann auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission veröffentlicht. Über Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2023 entschieden. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden.
Was ist Immaterielles Kulturerbe?
Immaterielles Kulturerbe sind lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden.
Dazu zählen:
- Mündliche Traditionen und Ausdrucksformen
- Darstellende Künste
- Gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste
- Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
- Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken
Mehr Information erhalten Sie auf der Website der UNESCO:
- Deutsche UNESCO Kommission - Immaterielles Kulturerbe
- Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes Im Bundesweiten Verzeichnis befinden sich derzeit insgesamt 97 Einträge
- Aufnahmeverfahren
- Ansprechpersonen in den Ländern
Immaterielles Kulturerbe in Hamburg
Friedhofskultur
In Hamburg selbst ist bisher kein spezifisch immaterielles Kulturerbe angesiedelt. Allerdings kamen verschiedene Vorschläge aus Hamburg unter anderem die Anerkennung der Friedhofskultur in Deutschland als IKE. Zu dieser Friedhofskultur gehören auch die Hamburger Friedhöfe, wie beispielsweise der Friedhof Ohlsdorf. Unter Friedhofskultur in Deutschland sind die Bestattungspraxis, Trauer- und Erinnerungsrituale sowie die Friedhofsgestaltung zu verstehen. Im Jahr 2020 hat sich Kuratorium Immaterielles Erbe Friedhofskultur gebildet.
Mehr Informationen erhalten Sie unter folgenden Links: https://kulturerbe-friedhof.de/
Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe | Deutsche UNESCO-Kommission
Deutsche Gebärdensprache
Auf Antrag des Hamburger Gehörlosenverbandes wurde, als weitere lebende Tradition, im März 2021 die Deutsche Gebärdensprache ausgezeichnet und in das Bundesweite Verzeichnis IKE aufgenommen. Die deutsche Gebärdensprache ist ein vollwertiges Sprachsystem, das aus vielen verschiedenen Gesten, Mimiken, Mundbildern und Mundgestiken besteht. Sie beinhaltet des weiteren auch mehrere regionale Dialekte und Soziolekte und bildet das soziale und kulturelle Fundament der deutschen Gehörlosengemeinschaft.
Mehr Informationen erhalten Sie unter folgenden Links: Gehörlosenverband Hamburg, UNESCO Verzeichnis IMK.