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Überblick zur Briefwahl Informationen zur Briefwahl in Hamburg

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Informationen zur Briefwahl in Hamburg - Innenbehörde Hamburg - FHH

Die Wahldienststellen der Bezirksämter sind ab dem 30. April 2024 geöffnet. 

Wenn Sie Briefwahl beantragen, werden Ihnen die Wahlunterlagen zugeschickt. Im Regelfall erhalten Sie die beantragten Dokumente innerhalb von drei bis vier Tagen nach Eingang Ihres Antrags in der Wahldienststelle (frühestens nach dem 30. April 2024). Sie können die Unterlagen dann auch persönlich bei Ihrer Wahldienststelle beantragen und dort auch gleich wählen. 

Im Zeitraum zwischen dem 3. und 18. Mai 2024 werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten einen vorausgefüllten Briefwahlantrag, der entweder unterschrieben in einem frankierten Umschlag per Post oder persönlich in der örtlichen Wahldienststelle eingereicht werden kann. 

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen gibt es verschiedene Möglichkeiten. 

Eine Beantragung mittels Online-Dienst für den Briefwahlantrag steht ab dem 29. April 2024, 00:00 Uhr zur Verfügung.

Für die persönliche Beantragung in der Wahldienststelle sind folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass und nach Möglichkeit der ausgefüllte Briefwahlantrag.

Eine schriftlich Beantragung kann, z.B. mit dem Vordruck aus der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail, erfolgen. Adressat ist jeweils Ihre Wahldienststelle. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

- Familienname,
- Vornamen, 
- Geburtsdatum, 
- Wohnanschrift (alleinige oder Hauptwohnung) sowie 
- ggf. eine abweichende Versandanschrift (sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Wohnanschrift versandt werden sollen).

Für die Zusendung ist die vollständige Postanschrift notwendig - denn nur so können Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt werden. Diese werden auch ins Ausland versandt. Bitte beachten Sie die längeren Postlaufzeiten.

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