Richtigstellung der Behörde für Schule und Berufsbildung
Behauptungen über "Heimlichkeiten" und "Gewissensprüfungen" bei der Besetzung von Schulleiterstellen sind falsch
Außerdem würden die Namen geheim gehalten und die Schulleitungen über ihre berufliche Zukunft im Unklaren gelassen.
Jede einzelne dieser Behauptungen ist falsch.
Die heute bestehenden Schulen haben bereits Schulleiter und Schulleiterinnen, die Primar- und Stadtteilschulen sind keine Neugründungen, sondern Umwandlungen von Schulen. Eine Behörde ist verpflichtet, ihr heutiges Leitungspersonal amtsangemessen einzusetzen, ein Ausschreibungsverfahren ist deshalb nicht sinnvoll und auch nicht geboten. Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat mit allen Hamburger Schulleitungen der bestehenden Grundschulen und der Schulen, die zu Stadtteilschulen fusionieren, Gespräche geführt um zu erfahren, welche Vorstellung diese über ihren künftigen Leitungseinsatz haben.
In den meisten Fällen konnten sich Schulaufsicht und Schulleiter einvernehmlich einigen, bei Konflikten gab es erneute Gespräche mit einem anderen Partner auf Behördenseite, in der Regel der Abteilungsleitung. Eine interne Dokumentation dieser Gesprächsergebnisse liegt vor und wird als Überblick regelmäßig dem Personalausschuss der Deputation vorgestellt. Selbstverständlich werden auch die Schulleitungen informiert über die beabsichtigte zukünftige Leitungsverwendung.
Da es erst zum neuen Schuljahr ab 01.08.2010 in Hamburg Primarschulen und Stadtteilschulen geben wird, können diese also auch erst zu diesem Zeitpunkt eine Leitungen erhalten.

Mister Wong
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