2. Chance für Schulversuche
Vor Entscheidung müssen Schulen Anträge konkretisieren
Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat die Anträge von sieben Schulen auf einen Schulversuch als sechsjährige Grundschule, eine Fusion als Langform oder eine Kooperation mit einer bestehenden Langform angenommen und sie aufgefordert, Informationen zu konkreten Aspekten nachzureichen. Bildungssenator Dietrich Wersich: „Die vorliegenden Anträge sind leider noch nicht entscheidungsreif, da wesentliche, auch gesetzliche Anforderungen an einen Schulversuch noch nicht erfüllt sind. Manche Anträge erscheinen auch inhaltlich im Rahmen der bestehenden Regeln durchführbar, ohne dass der besondere Status eines wissenschaftlich begleiteten Schulversuchs erforderlich wäre. Ich möchte daher den antragstellenden Schulen kurzfristig die Chance geben, ihre Anträge zu konkretisieren, damit noch vor Beginn der Anmelderunde eine fundierte Entscheidung möglich ist.“
Die Frist für Nachlieferung läuft bis 23. Dezember 2010. Anschließend will die Behörde für Schule und Berufsbildung zügig eine Entscheidung treffen, damit die Schulen Planungssicherheit haben.
Für Rückfragen der Medien:
Jasmin Eisenhut
Behörde für Schule und Berufsbildung;
Tel: (040) 4 28 63 – 2003
E-Mail: Jasmin.Eisenhut@bsg.hamburg.de,
Internet: www.hamburg.de/bsb

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