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Hamburger Schuldienst Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse

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Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse

Sie haben Ihre Lehramtsqualifizierung im Ausland erworben? Seit August 2012 können Sie bei der Behörde für Schule und Berufsbildung beantragen, dass Ihr Abschluss auf die Gleichwertigkeit mit einem in Hamburg erworbenen Lehramtsabschluss geprüft wird. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Land Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Dazu müssen Sie zunächst den angefügten »Antrag  ausfüllen und die auf der »Liste genannten Dokumente als beglaubigte Kopien bei Heike Tödten, Behörde für Schule und Berufsausbildung, Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg, Tel.: 42863-4034 einreichen.

Für die Zuständigkeit von Anerkennungsbehörden gilt in Deutschland in der Regel das sogenannte "Wohnortprinzip". Es besagt, dass sich die Frage, welche Behörde für ein bestimmtes Anliegen zuständig ist, nach dem Wohnort des Antragstellers bzw. der Antragstellerin richtet.
»Mehr Informationen zum Anerkennungsverfahren

                                                       Verfahrensabläufe: 

  • Der Antrag ist in der Behörde für Schule und Berufsausbildung im Sachgebiet Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse eingegangen.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Prüfung: Sind die auf der aufgeführten Liste eingereichten Unterlagen vollständig?
  • Prüfung der Unterlagen:
    • Welchen Abschluss haben Sie? Für welches Lehramt gilt das in Ihrem Herkunftsland?
    • Wie lange haben Sie studiert?
    • Welche Unterrichtsfächer haben Sie studiert? In welchem Umfang?
    • Haben Sie Erziehungswissenschaften studiert? In welchem Umfang?
  • Haben Sie unterrichtspraktische Kenntnisse? In welcher Schulform, in welchen Fächern, in welchem Umfang?
  • Welche Deutschkenntnisse können Sie nachweisen?
  • ggf. Nachforderung von Dokumenten.
  • Nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen vergleichen wir die Abschlüsse und Nachweise mit der Hamburger Studien- und Prüfungsordnung für Lehrämter.
  • Evtl. Ausgleichsmaßnahmen: Anpassungsqualifizierung oder Eignungsprüfung.
    Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie einen rechtskräftigen Bescheid.

                                                       » Anpassungsqualifizierung

                                                            oder

                                                       »Eignungsprüfung

Kontakt:

Heike Tödten
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
12. Stock, Raum 1226. (In den Schulferien keine Sprechstunde) 

Tel: 040 42863 - 4034
E-Mail: heike.toedten@bsb.hamburg.de 
 
Anerkennungsberatung und Fragen zu Stipendien:

Diakonie-Hilfswerk Hamburg
Projekt „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“
Schauenburgerstraße 49
D-20095 Hamburg

Tel.: 040 30620-396
zaa@diakonie-hamburg.de
 www.anlaufstelle-anerkennung.de


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