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Zuerkennung Fachhochschulreife

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Die Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil. Sie wird regulär durch den erfolgreichen Besuch der Fachoberschule erworben, die an beruflichen Schulen geführt wird. Darüber hinaus gibt es, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen, weitere Möglichkeiten, die Fachhochschulreife zu erlangen.

Fachhochschulreife

Ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife vorliegen, prüft das Schulinformationszentrum anhand von Unterlagen, die im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen sind.

Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Gesprächstermin unter 040 42899- 2211.

Benötigte Unterlagen:
Dokumente für den schulischen Teil, zum Beispiel

  • Abschlusszeugnis der Höheren Handelsschule,
  • Abgangszeugnis der 11. beziehungsweise 12. Klasse der (gymnasialen) Oberstufe einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums;

für den fachpraktischen Teil beispielsweise

  • Prüfungszeugnis der Kammer oder Gesellenbrief,
  • gegebenenfalls Praktikantenvertrag über ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum sowie ausführliches Praktikumszeugnis,
  • Nachweis einer mindestens einjährigen Vollzeitberufstätigkeit.
  • Nachweis eines freiwillig abgeleisteten sozialen bzw. ökologischen Jahres mit einem ausführlichen Zeugnis der Einsatzstelle.

Gebühren: keine

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