Mit der Wahl eines Personalrats wird die Interessenvertretung der jeweiligen Beschäftigten gegenüber der Dienststelle - in diesem Fall der Schule in ihrer Eigenschaft als Dienststelle im Sinne des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes (HmbPersVG) - gewählt. Die Aufgaben eines Personalrats bestehen unter anderem aus den gesetzlichen Beteiligungsrechten und –pflichten gem. § 76 ff. – insbesondere der §§ 87 und 88 – des HmbPersVG. Für die schulübergreifenden Angelegenheiten werden diese vom GPR wahrgenommen. Die schulischen Personalräte nehmen diese Aufgaben für die regelhaft an der jeweiligen Schule Beschäftigten wahr. Dazu gehört das pädagogische, das sonstige pädagogische und das nichtpädagogische Personal der jeweiligen Schule.
Für die Durchführung der Personalratswahlen bilden das HmbPersVG und die dazugehörige Wahlordnung die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Die Personalabteilung der BSB möchte mit dem hier veröffentlichten Leitfaden eine Hilfestellung für die Durchführung bzw. Anwendung aller im Zusammenhang mit den Personalratswahlen notwendigen Arbeitsschritte und Fristen geben. Des Weiteren finden Sie hier alle notwendigen Formulare, die der Wahlvorstand zur Durchführung der Personalratswahl benötigt.
Darüber hinaus steht Ihnen das Sachgebiet für Grundsatz- und ministerielle Angelegenheiten des Personalrechts in der Personalabteilung der BSB (V 424) für alle Fragen rund um die Wahlen und das Hamburgische Personalvertretungsgesetz zur Verfügung. Sie erreichen uns unter dem Funktionspostfach: bsbpersonalvertretungsrecht@bsb.hamburg.de.