Sofortprogramm gegen vereiste Fußwege
Stadtreinigung unterstützt Bezirke beim Streuen und Enteisen
25.01.2010, 18:16 Uhr
Nach dem Hamburger Wegegesetz ist die SRH für Fahrbahnflächen verantwortlich, während die Bezirke und Privatanlieger für das Streuen und Enteisen öffentlicher Wege zuständig sind. Aufgrund der dauerhaften frostigen Temperaturen konnten die zahlreichen vereisten Flächen auf den 3.200 Kilometer Fußwegen und Fahrbahnen in Hamburg nicht überall gestreut werden.
Gerade mit Blick auf ältere Mitbürger ist der Zustand einiger vereister Fußwege nicht haltbar. Die Stadtreinigung Hamburg wird daher mit 300 Mitarbeitern zunächst die Gehwege auf den Strecken streuen, auf denen keine Anlieger zum Streuen verpflichtet sind. Diese Arbeit werden Beschäftigte der Stadtreinigung übernehmen, die sich eigentlich um die Entsorgung der Weihnachtsbäume am Straßenrand kümmern sollten.
Die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, Anja Hajduk, sagte: „Ich bedanke mich sehr bei der Stadtreinigung und ihren Mitarbeitern für ihre kurzfristige Bereitschaft, ungeachtet der behördlichen Zuständigkeiten nun auch so schnell wie möglich die Zustände auf den Fußwegen zu verbessern.“
Zum Streuen der Wege wird Sand eingesetzt. Daneben erinnert die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt alle Grundstückseigentümer an ihre Verpflichtung, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Eis und Schnee zu befreien und mit sogenannten abstumpfenden Stoffen abzustreuen.
Rückfragen: Enno Isermann, Pressestelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Tel.: 040 428 40 – 20 51, oder -3063, -3249, -2058, enno.isermann@bsu.hamburg.de

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