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Öffentliche Bekanntmachung Pfandgestütztes Mehrwegsystem für Coffee-to-go und andere Heißgetränke

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Interessenbekundungsverfahren im Vorfeld einer Zuwendung an ein privat getragenes System für einen pfandgestützten Mehrwegbecher

Pfandgestütztes Mehrwegsystem für Coffee-to-go und andere Heißgetränke

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verfolgt das Ziel, Einweggeschirr zu verringern. Bislang gewähren im Rahmen der von der FHH initiierten KEHR.WIEDER-Kampagne teilnehmende Unternehmen in Hamburg bei der Abgabe von Heißgetränken einen Rabatt für Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. Zur weiteren Verringerung des Einsatzes von Einweggeschirr beim Außer-Haus-Verzehr von Getränken ist die FHH darüber hinaus an der Einführung eines pfandgestützten Mehrwegbechersystems in Hamburg interessiert. Die Hamburgische Bürgerschaft hat vorgeschlagen, dies von den privaten Stakeholdern in einer Machbarkeitsstudie untersuchen zu lassen und ggf. zu implementieren (Bürgerschaftliches Ersuchen: Drs. 21/7987: Kehrwieder-Becher – ein Mehrwegsystem für Hamburg).

 

Da kein stadteigenes Pfandbechersystem geplant ist und die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie durch die relevanten privaten Akteure erst in mittelfristiger Perspektive zum Ziel führen könnte, zieht Hamburg in Erwägung, die Einführung eines privat getragenen Pfandbechersystems in geeigneter Weise zu fördern.

Für den Fall, dass eine schnellere Realisierung eines pfandgestützten Mehrwegbechersystems in privater Trägerschaft möglich wäre (Einführung noch in 2018), beabsichtigt die Behörde für Umwelt und Energie, die Einführung eines solchen Systems, soweit notwendig, durch eine einmalige Zuwendung zu unterstützen. Dies könnte z.B. durch Gewährung einer an die Zahl teilnehmender Stellen gekoppelten finanziellen Zuwendung an den Systemträger erfolgen, ggf. auch in Form einer Pfandauslage für teilnehmende Unternehmen. Die Gewährung einer Zuwendung setzt voraus, dass die Zuwendung zu einer schnelleren Einführung und/oder einer größeren Marktdurchdringung und/oder zu einer besseren Berücksichtigung der unten genannten inhaltlichen Kriterien führt.

Die Gewährung der Zuwendung setzt ein schlüssiges und noch in 2018 umsetzbares Konzept eines auf Dauer angelegten Betriebes eines privat getragenen pfandgestützten Mehrwegbechersystems in Hamburg voraus. Kriterien für die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von maximal 30.000 EUR (einmalig) sind insbesondere die folgenden:

  • Fachlich überzeugendes Konzept zum langfristigen wirtschaftlichen Betrieb eines Pfandbechersystems für Stellen, die Heißgetränke zum Außer-Haus-Verzehr ausschenken (vorzugsweise offen auch für Kantinen interessierter Behörden oder Unternehmen, aber auch für teilnehmende Stellen ohne eigene Spülmöglichkeit), in privater Trägerschaft,
  • Auf Dauer angelegtes schlüssiges und nach der Startphase selbsttragendes Finanzierungskonzept inkl. Darlegung der dafür von der FHH benötigten Anschubfinanzierung,
  • Berücksichtigung ökologischer und funktionaler Aspekte bei der Materialauswahl und der Gestaltung des Bechers (Lebensmitteltauglichkeit, Eignung für Heißgetränke und möglichst viele Spülvorgänge unter realistischen Bedingungen, Recyclingfähigkeit nach Ende der Nutzungsphase, Eignung für handelsübliche Getränkemengen, Stapelbarkeit, angemessener Schutz gegen unbeabsichtigtes Auslaufen, Möglichkeit eines Abdrucks des FHH-eigenen KEHR.WIEDER – Logos auf dem Becher, einer Manschette oder einem Deckel),
  • Berücksichtigung ökologischer Belange in der Systemlogistik (z.B. Minimierung von transportbedingten Umweltbelastungen),
  • Berücksichtigung von Handlingaspekten aus Sicht der teilnehmenden Unternehmen, insbesondere Einbindbarkeit in Kassensysteme bzw. Warenwirtschaftssysteme,
  • Offenheit für einen weiteren Ausbau des Systems (möglichst große Bereiche der FHH, im Idealfall auch ausbaufähig über Hamburg hinaus),
  • Leistungsfähigkeit des Systemträgers (Angaben zum Unternehmen, zu Referenzprojekten und zur spezifischen Planung für Hamburg einschließlich einer Risikoabschätzung),
  • Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Evaluation des Systems, um den umweltpolitischen Erfolg des Systems zu messen und erfolgskritische Rahmenbedingungen zu ermitteln,
  • Schlüssige Darlegung der Notwendigkeit einer Zuwendung (Ausschluss bloßer Mitnahmeeffekte).

Eine Nutzung des KEHR.WIEDER-Logos und der Wortmarke Kehr.Wieder.Becher im Rahmen einer mit der FHH abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit ist möglich und wünschenswert. Die Verwendung eigener Logos, Marken bzw. CDs durch den Systembetreiber bleibt möglich.

Für die Abgabe einer Interessenbekundung für die Einführung eines pfandgestützten Mehrwegbechersystems wird eine Frist bis zum 23. Februar 2018 gewährt.

Das Interessenbekundungsverfahren bleibt für beide Seiten unverbindlich. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmenden sind nicht an ihre Angebote gebunden. Kosten werden im Interessenbekundungsverfahren nicht erstattet.

Sofern sich die FHH nach Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens für die Unterstützung der Einführung eines pfandgestützten Mehrwegbechersystems in privater Trägerschaft mittels Zuwendung gem. § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) entscheidet, wird sie die oder den am besten geeignete Interessentin bzw. Interessenten zur Abgabe eines Zuwendungsantrags gem. § 46 LHO auffordern. Die mögliche Zuwendung wird dann ggf. mittels Bescheid gem. § 46 LHO gewährt; dieser würde auch den Verwendungsnachweis regeln. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die FHH behält sich vor, von der Zuwendung abzusehen, wenn der Zweck auf anderem Wege besser erreicht werden kann.

 

Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren sind in der

Behörde für Umwelt und Energie,

Abteilung Abfallwirtschaft,

Herr Dr. Andreas Finckh: andreas.finckh@bue.hamburg.de

erhältlich.

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