Seeleute (bundesweit)
Informationen, unter welchen Voraussetzungen Seeleute an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen können, finden Sie in einem Hinweisblatt zum Download am Ende dieser Seite. Dort können Sie außerdem den Briefwahlantrag für Seeleute zum Ausfüllen herunterladen.
Nach Fristablauf können in Ausnahmefällen (bei schuldlosem Fristversäumnis) bei der Gemeindebehörde noch bis zum Wahltag, 27. September 2009, 15:00 Uhr, Anträge zur Wahlteilnahme gestellt werden. Das schuldlose Fristversäumnis muss in geeigneter Weise bei der Antragstellung dargestellt werden.

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