Verwarnungs- und Bußgeldkatalog
(© Uwe Steinbrich/ PIXELIO www.pixelio.de )
Mit der Geldbuße wird das Ziel verfolgt, beim Täter eine nachdrückliche Ermahnung zu bewirken und andere von der Begehung von Ordnungswidrigkeiten abzuhalten.
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Die im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Im Einzelfall kann davon erheblich abgewichen werden. Insbesondere bei einer Gefährdung oder Schädigung anderer, beim Zusammentreffen mehrerer Tatbestände, im Wiederholungsfall oder bei Führern von Lkw und Bussen.
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