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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung

mit Fahrzeugen innerhalb der Sperrzeiten

Information vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu den Ausnahmen von den Halt- und Parkvorschriften. 

Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, wenn beispielsweise eine Baustelle im Innenstadtbereich eingerichtet wurde, ein großer Umzug durchgeführt werden soll, große Anlieferungen oder Um-, An- und Abbauarbeiten notwendig sind.

Vor der Erteilung einer Genehmigung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erforderlich, die der LBV einholt.

Erforderliche Angaben / Unterlagen für den Antrag

  • Schriftlicher Antrag auf Firmenkopfbogen mit Begründung

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  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
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  • Kopie des Fahrzeugscheines

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Gebühren

Die Gebühr beträgt 110,30 € pro Jahr (unverbindliche Gebühreninformation). Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter 428 58 2492. Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Tipps & Hinweise

  1. Übersendung mit der Post: Formlose Antragstellung mit Begründung und diesen zusammen mit den Unterlagen auf dem normalen Postwege an den LBV.
  2. Antrag auf Kopfbogenpapier: Nach den bestehenden Formvorschriften ist es erforderlich, dass der Antrag auf firmeneigenem Kopfbogenpapier verfasst wird.

Änderungen und Irrtum vorbehalten !

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